Geplante Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen europarechtswidrig
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Geplante Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen europarechtswidrig
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat es versaeumt, die zwangslaeufigen Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) zur Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen zu ziehen.
Das Urteil der Rechtsexperten in der heutigen Anhoerung des Finanzausschusses war ebenso einhellig wie unmissverstaendlich: Die von Bundesfinanzminister Schaeuble vorgeschlagene weitgehende Einschraenkung der derzeitigen Umsatzsteuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen ist gemeinschaftsrechtswidrig. Dies bestaetigt im Lichte der EuGH-Entscheidung vom April 2009 bestehende Bedenken der SPD-Bundestagsfraktion gegen den Gesetzentwurf. In der vergangenen Wahlperiode war eine Verstaendigung mit der Union ueber eine Steuerbefreiung auch der AGB-Universaldienstleistungen, die von Standardbedingungen oder -preisen abweichen, nicht moeglich. Jetzt muessen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP im Gesetzgebungsverfahren korrigierend eingreifen. Andernfalls traefen die Kosten fuer diese Besteuerung der Geschaeftspost, wie heute deutlich wurde, gerade die nicht vorsteuerabzugsberechtigten Nutzer wie Behoerden, Vereine und wohltaetige Organisationen und letztlich damit immer die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist aber auch das Vorhaben der Koalition, die Moeglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erweitern. Nach geltender Rechtslage ist die steuerliche Foerderung auf Vermoegensbeteiligungen begrenzt, die zusaetzlich zum geschuldeten Arbeitslohn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gewaehrt werden. Der Vorschlag, diese Foerderung auf Beteiligungen auszudehnen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, stiess auf nachdrueckliche Kritik der Gewerkschaften wie der Spitzenverbaende der deutschen Wirtschaft. Die Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung warnten - vorausschauend - davor, eine solche Entgeltumwandlung womoeglich auch noch von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung zu befreien. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt die geplante Neuregelung ab. Sie ginge zu Lasten des notwendigen Ausbaus der betrieblichen Altersversorgung.
Die Frage ist, ob sich die Koalitionsfraktionen nach dem Debakel der Umsatzsteuerermaessigung fuer Beherbergungsleistungen schon wieder trauen, die fundierten Auffassungen der Sachverstaendigen zu ignorieren.
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Datum: 09.02.2010 - 21:34 Uhr
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