Kontrolladressen decken Datendiebstahl auf

Kontrolladressen decken Datendiebstahl auf

ID: 167185

- Strafverfahren „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt -
- Schadenersatzansprüche durchsetzbar -



(firmenpresse) - Saarbrücken, 1. März 2010. Durch Kontrolladressen der Adress-Control GmbH (AC) in Saarbrücken konnte jetzt ein Datendiebstahl in Hamburg aufgedeckt werden. Dabei hatte ein Call Center-Betreiber ihm anvertraute Adressdaten widerrechtlich zur Abonnement-Gewinnung eingesetzt. Dennoch stellte das Amtsgericht Hamburg-St.Georg das Strafverfahren wegen ‚geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Interesse ein’. Eine Entscheidung, die Dieter Süppmayer, Geschäftsführer bei AC, erstaunt: „Obwohl wir den Missbrauch lückenlos belegen konnten, ging der Beschuldigte straffrei aus“. Dies sei ein Schlag gegen alle ehrlich agierenden Direktmarketer. Dennoch zeigt dieses Beispiel, wie wirksam ein professionelles System von Kontrolladressen funktioniert. Neben dem Strafverfahren gibt es die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die im Verlauf des Strafverfahrens gewonnenen Erkenntnisse bilden dafür eine gute Grundlage.

Die fragliche Adressen wurden 2007 von einem Glücksspielanbieter dem Call Center zur Durchführung einer legalen Kundenwerbung übermittelt. Nach der Aktion sollten sie gelöscht werden, was angeblich auch geschah und vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurde. Dennoch wurden die Daten im vergangenen Jahr zur Gewinnung von Zeitschriften-Abonnements eingesetzt. Der Bestand enthielt allerdings auch Kontrolladressen der Adress-Control GmbH. Diese sind nicht von den anderen Adressdaten zu unterscheiden, lassen aber bei ihrem Einsatz genauen Rückschluss auf die dazu gehörende Aktion zu. Das System arbeitet mit realen Personen, Adressen und Telefonnummern. Damit ergibt sich für Datendiebe keine Möglichkeit, die Kontrolladressen zu enttarnen. Im konkreten Fall konnte so die missbräuchliche Nutzung dokumentiert und nachgewiesen werden.

Dass der Call Center Betreiber dennoch straffrei ausging, versteht Süppmayer nicht: „In den ersten beiden Terminen hatte die Richterin deutlich gemacht, dass sie die angebliche Löschung nicht glaube. Sie sprach von einer empfindlichen Strafe, die drohe“. Im dritten Termin sei das Strafverfahren dann trotz des gerichtsfest belegten Datenmissbrauchs eingestellt worden. „Ich hoffe im Sinne eines sauberen Direktmarketings, dass diese Haltung des Gerichts ein Einzelfall bleibt“, sagt Dieter Süppmayer.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ADRESS-CONTROL GmbH wurde 1995 von Dieter Süppmayer gegründet, der auf eine über 20-jährige Erfahrung im Direktmarketing zurückblicken kann. Schwerpunkte des Leistungsspektrums sind Kontrollsysteme für Adressen, CRM und Call-Center sowie Beratungsleistungen zur Prozessoptimierung. Das Unternehmen beschäftigt dazu Mitarbeiter aus mehreren Ländern. Kunden sind unter anderem Weltbild, Otto-Gruppe, Bertelsmann und Deutsche Telekom.



Leseranfragen:

ADRESS-CONTROL GmbH,
Dieter Süppmayer
Heidenkopferdell 6
66123 Saarbrücken
Tel: +49 – (0)6805 – 9285 – 41
Fax: +49 – (0)6805 – 9285 – 32
E-Mail: dsueppmayer(at)adresscontrol.de
www.adresscontrol.de



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Datum: 01.03.2010 - 16:32 Uhr
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Freigabedatum: 01.03.2010

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