Vorratsdatenspeicherung
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Vorratsdatenspeicherung
Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach gestattet: "Jetzt haben wir Klarheit: Die Vorratsdatenspeicherung ist als notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Vorratsdaten können zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit sowie für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes und bei gemeiner Gefahr verwendet werden. Gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung können wir auf die Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten.
Aber auch zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen oder zur Auffindung von Vermissten oder Suizidenten benötigt die Polizei diese Daten. Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht einen guten Ausgleich zwischen den Erfordernissen der inneren Sicherheit und dem Datenschutz gefunden. Für die Gefahrenabwehr durfte die bayerische Polizei schon nach bisher geltendem bayerischen Recht auf Vorratsdaten nur zugreifen, wenn eines der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung genannten Rechtsgüter gefährdet war. Ich kann jetzt nur dringend an den Bund appellieren, schnellstmöglich die erforderlichen, verfassungsmäßigen Regelungen im Telekommunikationsgesetz zu schaffen. Unnötige Verzögerungen dürfen wir uns im Interesse der Sicherheit unseres Landes nicht leisten."
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 02.03.2010 - 19:33 Uhr
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