PILTZ: Sauerland-Fall: Sicherheit braucht keine Vorratsdatenspeicherung
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PILTZ: Sauerland-Fall: Sicherheit braucht keine Vorratsdatenspeicherung
Das heutige Urteil ist ein gutes Zeichen für den wehrhaften Rechtsstaat. Die Verurteilung der Sauerland-Täter zu langen Haftstrafen wurde durch die hervorragende Arbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland möglich gemacht. Die engagierten Beamten, die den Sauerlandtätern auf die Spur gekommen sind und sie schließlich stellen konnten, haben damit einen hervorragenden Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geleistet. Unser Dank gilt allen Beteiligten der Sicherheitsbehörden, die unter Gefahr für Leib und Leben die Menschen in unserem Land vor einem schrecklichen Anschlag beschützt haben.
Zum Zeitpunkt der Ermittlungen im Sauerland-Fall stand die Vorratsdatenspeicherung noch nicht zur Verfügung. Der Ermittlungserfolg zeigt, dass die Sicherheitsbehörden auch ohne diesen schwerwiegenden Eingriff in die Bürgerrechte erfolgreich sein können.
Die gesetzlichen Befugnisse, aufgrund derer die Ermittlungen erfolgreich geführt wurden, haben sich als ausreichend erwiesen. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland verfügen über weitreichende Befugnisse, um gegen Terroristen zu ermitteln und diese vor Gericht zu bringen. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass immer mehr Befugnisse und damit einhergehende Grundrechtseingriffe zu immer mehr Sicherheit führen würden. Der Sauerland-Fall zeigt aber auch, dass es notwendig ist, die Sicherheitsbehörden mit ausreichend Personal und einer angemessenen sächlichen Ausstattung zu versehen. Während der Ermittlungen gegen die Sauerlandtäter waren teilweise andere Bereiche unterbesetzt, weil von dort Beamte für den Großeinsatz gegen die Terroristen abgezogen wurden. Hier zeigt sich einmal mehr: Vor allem schaffen mehr Polizistinnen und Polizisten Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
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Datum: 04.03.2010 - 21:17 Uhr
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