Wer darf Minijobs annehmen?

Wer darf Minijobs annehmen?

ID: 17730

(firmenpresse) - Immer wieder gibt es neue Regelungen. Um den Durchblick im Gesetzesdschungel zu behalten, sollten Sie sich immer gut über den Stand der Dinge informieren. Momentan gelten allgemein gesehen folgende Regelungen.

Angestellte und allgemein Beschäftigte
Wer einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, kann einen Minijob annehmen. Der Arbeitgeber muss allerdings darüber informiert werden. Hat er nichts dagegen einzuwenden, kann einer solchen Nebenbeschäftigung nachgegangen werden.

Rentner
Rentner über 65 Jahren dürfen nach Aussage der Minijobzentrale 400 Euro abgabenfrei dazuverdienen. Wenn sie unter dieser Altersgrenze angesiedelt sind (z.B. Frührentner mit 55 Jahren) können abgabenfrei bloss 345 Euro behalten werden. Alle Verdienste, die darüber hinausgehen, werden auf die gesetzliche Rente angerechnet.

Sozialhilfeempfänger
Wer Sozialhilfe bezieht, darf zwar einen Minijob annehmen, ein Teil seines Verdienstes wird jedoch von der Sozialhilfe abgezogen. Um welchen Betrag es sich dabei handelt, kann vom Sachbearbeiter des Sozialamtes ausgerechnet werden.

Arbeitslose
Wer Arbeitslosengeld- oder -hilfe weiterhin beziehen möchte, darf nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Sonst gehen die Ansprüche auf die Zahlungen verloren. Arbeitslose müssen sich zudem eine Genehmigung beim Arbeitsamt einholen, wenn sie einen Minijob annehmen möchten. Dann sind bis zu 165 Euro anrechnungsfrei. Jeder Verdienst der darüber hinausgeht wird mit dem bezogenen Arbeitslosengeld verrechnet.

Ausnahmen und Unsicherheiten
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Minijob ausführen dürfen, oder Fragen zu Anrechnungen bzw. Abzügen Ihrer bezogenen finanziellen Hilfen haben, sollten Sie sich in jedem Fall zunächst mit den zuständigen Behörden oder Versicherungsträgern in Verbindung setzen. Dort bekommen Sie alle notwendigen Informationen!

Sie können sich bie Fragen rund um den Minijob an die PSA NORD oder auch direkt an die Minijobzentrale der Bundesknappschaft wenden.



Kontakt:

Personal Service Agentur Nord GmbH
Esplanade 6
20354 Hamburg

Tel.: 01802/7726673

Mail: info@psanord.com
Internet: http://www.psanord.comUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 20.12.2005 - 12:41 Uhr
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