Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden
R+V-Infocenter: Aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau
Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. "Grundlage hierfür ist Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V. Bei Straftaten können die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann. Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
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Datum: 12.03.2010 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 06 11 / 533 - 46 56
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