bdvb zur Prävention von Staatsbankrotten in Europa

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bdvb zur Prävention von Staatsbankrotten in Europa

19.03.2010 - 12:44 | 181085
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PresseMitteilung von Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb)

(firmenpresse) -
Griechenland hält Europa trotz seines Anteils von nur 2,8 % am Bruttoinlandsprodukt der Eurozone in Atem. Aber auch zahlreiche andere EU-Mitgliedstaaten stehen vor einer desaströsen Haushaltslage.
Hilft in dieser Situation der Vorschlag des deutschen Finanzministers, mit der Errichtung eines Europäischen Währungsfonds einen der wichtigsten Stabilitätsanker der Eurozone zu liften? Der europarechtlich klar definierte Ausschluss der Haftung von Mitgliedstaaten oder der EU für die Schulden anderer Mitgliedstaaten soll aufgegeben werden zugunsten von Finanzhilfen für Problemstaaten. Dieser stabilitätspolitische Sündenfall soll durch strikte Auflagen und ggf. drakonische finanzielle Sanktionen, als ultima ratio auch durch den Ausschluss eines Mitgliedstaates aus der Währungsunion, quasi reingewaschen werden. Nach allgemeiner Auffassung würde dieser Schritt eine Änderung des soeben erst in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon erfordern.

Der Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb) begrüßt grundsätzlich das Bemühen der Bundesregierung um ein über akutes Krisenmanagement hinausgehendes Konzept zur Abwehr von Staatsbankrotten. Der Vorschlag verdient intensive Prüfung. Das auch durch den neuen Vorschlag ungelöste Kardinalproblem liegt allerdings in den derzeitigen Entscheidungsregeln des Ministerrats, die auf das „Zuckerbrot“ von Finanzhilfen keineswegs zuverlässig die notfalls erforderliche „Peitsche“ folgen lassen. Nach derzeitiger Rechtslage entscheidet der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit seiner Mitglieder über das Bestehen eines übermäßigen Defizits und ggf. über Sanktionen. Bereits eine kleine Minderheit von Mitgliedstaaten könnte mit ihrer Sperrminorität solche Ratsentscheidungen blockieren.

Umkehr der Beweislast
Der bdvb empfiehlt deshalb eine Umkehr der Beweislast. Damit würden bei Haushaltsdefiziten oberhalb der Referenzgröße von 3 % des Bruttoinlandsprodukts alle Schritte im Defizitverfahren bis hin zu finanziellen Sanktionen automatisch in Gang gesetzt. Es sei denn, der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit etwas Anderes. Das würde den politischen Ermessensspielraum stabilitätskonform einengen, das strikte Junktim zwischen Finanzhilfen und ggf. Sanktionen bei Verfehlung der Konditionalität sichern und Anreize zu übermäßiger Verschuldung im Vertrauen auf das EU-Sicherheitsnetz schwächen.



Prävention von Haushaltskrisen
Aber auch unterhalb der Schwelle einer Vertragsänderung sind Maßnahmen zur Prävention von Haushaltskrisen möglich. Auf nationaler Ebene könnte eine verfassungsrechtliche Selbstbindung zur Haushaltsdisziplin wie bei der deutschen Schuldenbremse vorgeschrieben werden. Auf europäischer Ebene sollte die in der Vergangenheit praktisch in Vergessenheit geratene präventive Komponente des Stabilitätspaktes revitalisiert werden. Die neu zu errichtende Europäische Bankaufsichtsbehörde könnte allen Kreditinstituten entsprechend der neuen Risikogewichtung nach Basel II höhere Eigenkapitalpuffer für Anleihen solcher Staaten vorschreiben, die das Regelwerk des Stabilitätspaktes nicht einhalten. Schließlich könnte die Europäische Zentralbank überlegen, Staatsanleihen von Defizitsündern nur mit Abschlägen als Sicherheiten für ihre Kreditgewährung an Banken zu akzeptieren. Alle diese Vorschläge könnte der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs bereits auf seiner nächsten Tagung Ende März politisch beschließen.

IWF als Kreditgeber
Beim derzeit akuten Krisenmanagement liegt der Handlungsbedarf nach Auffassung des bdvb zunächst ausschließlich bei Griechenland selbst. Die auf Euro lautenden Staatsanleihen sind bei einem intakten Staatssystem durch Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen zu bedienen. Bei dennoch auftretendem Finanzierungsbedarf sollte anstelle der in Aussicht gestellten, europarechtlich jedoch untersagten Finanzhilfen der EU auf die Erfahrung und Expertise des IWF zurückgegriffen werden. Seine Autorität und Anonymität versprechen eine wirksamere Konditionalität als die des EU-Ministerrats. Adressat der Proteste der Bevölkerung gegen die Sparpolitik der Regierung wären der IWF und nicht die EU. Auch Deutschland käme aus der häufig emotionalen Schusslinie. Unter der Ägide des IWF könnte erforderlichenfalls – solange noch keine Insolvenzordnung für Staaten vorliegt - auch eine geordnete Umschuldung von fälligen Verbindlichkeiten durchgeführt werden, um die renditehungrigen Finanzinvestoren an die alte Börsenweisheit zu erinnern, dass hohe Renditen mit hohem Risiko verbunden sind.

Der bdvb ersucht die Bundesregierung um Berücksichtigung seiner Überlegungen beim nächsten Treffen des Europäischen Rates. Die dabei auch zu beratende neue Wachstumsstrategie 2020 sollte nicht mit Inflations- und unsolider Haushaltspolitik von Anbeginn an auf Sand gebaut werden. Das Präsidium des bdvb jedenfalls wird auch künftig für eine nachhaltige Stabilitätsorientierung eintreten.






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Dr. Arno Bothe, Florastr. 29, 40217 Düsseldorf
Tel. 0211-371022, Email: info(at)bdvb.de

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Freigabedatum: 19.03.2010


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