(pressrelations) - Landgericht Hannover erklärt Koerfers Wahl in den Aufsichtsrat für nichtig
Hamburg, 19. März 2010 ? Das Landgericht Hannover hat Rolf Koerfers Wahl in den Aufsichtsrat der Continental AG für ungültig erklärt. Das berichtet das manager magazin in seiner Online-Ausgabe. Das Gericht begründete sein Urteil damit, der ehemalige Vorsitzende des Gremiums habe möglicherweise zu Bedenken wegen Interessenkonflikten Anlass gegeben. Über diese möglichen Bedenken habe die Continental AG ihre Aktionäre vor der Hauptversammlung im April 2009 nicht ausreichend informiert, argumentierte die Kammer. Auf der Hauptversammlung war Koerfer in den Aufsichtsrat gewählt worden.
Der Rechtsanwalt Koerfer, Partner der Kanzlei Oppenhoff Partner, ist der wichtigste Berater des Conti-Hauptaktionärs Schaeffler. Der ebenso wie Conti hoch verschuldete Autozulieferer Schaeffler KG hält direkt und indirekt 75 Prozent der Conti-Aktien. Koerfer sitzt dem Kontrollgremium zwar nicht mehr vor, gehört aber weiter dem Präsidium des Aufsichtsrats an.
Ein Conti-Sprecher sagte, die Gesellschaft könne das Urteil nicht nachvollziehen. Wahrscheinlich werde das Unternehmen das Urteil anfechten. Endgültig werde man darüber aber erst entscheiden, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliege. Die Entscheidung des Gerichts würde rechtskräftig, falls die Gesellschaft nicht binnen eines Monats Berufung einlegen würde.
Gegen Koerfers Wahl geklagt hatten unter anderem der Corporate-Governance-Experte und ehemalige Vorsitzende der Investment-Gesellschaft DWS, Christian Strenger, und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Weitere Kläger hatten beantragt, dass auch die Wahlen von Geißinger, Rosenfeld sowie der beiden Schaeffler-Eigentümer für nichtig erklärt werden. Diese Anträge lehnte das Gericht jedoch ab.
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