Privathaftpflichtversicherung - gesetzliche Haftungsbestimmungen

Privathaftpflichtversicherung - gesetzliche Haftungsbestimmungen

ID: 181647

Eine der wichtigsten Versicherungen in Deutschland ist die Privathaftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann ohne diese sehr schnell der finanzielle Ruin eintreten.



(firmenpresse) - Zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland gehört die Privathaftpflichtversicherung. Ob aus Leichtsinn, Fahrlässigkeit oder Vergesslichkeit kann immer mal ein Schaden passieren. Wer einen solchen verursacht, muss auch dafür haften. Er muss dem Geschädigten in angemessener Form eine Entschädigung leisten.

Je nach Sachverhalt oder Situation ergeben sich die verschiedenen Haftungsarten. Die am meisten verbreitete Haftungsart ist die Verschuldenshaftung. Für besondere Situationen wurden vom Gesetzgeber noch andere Haftungsformen geschaffen. Der Sinn besteht darin, einen Geschädigten bei besonderen Sachverhalten besser zu schützen.

Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html

Die Verschuldenshaftung setzt ein Verschulden voraus, dieses zieht wiederum die Verpflichtung zum Schadensersatz nach sich. Die Beweislast der Schuld liegt beim Geschädigten. Darauf basiert der § 823 BGB (Haftungsgrundsatz).

Die Haftung aus vermutetem Verschulden setzt ebenfalls ein Verschulden voraus. Hier liegt die Beweislast, dass kein Verschulden vorliegt, beim Schädiger. Man spricht von einer umgekehrten Beweislast. Dieses ist z. B. Inhalt mehrere Paragraphen im BGB. In § 832 BGB wird die Haftung des Aufsichtspflichtigen beschrieben. Für diesen ergibt sich eine Haftung nur dann, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Eine weitere Regelung findet der § 833 BGB: Ein Tierhalter, der ein Tier für seinen Beruf, Erwerb oder Unterhalt hält, haftet für Schäden, die sein Tier verursacht. Auch hier ist die Entlastung möglich, wenn er beweisen kann, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres nicht fahrlässig gehandelt hat.

Die Haftung für Gebäude wird in § 836 beschrieben. Wird eine Person durch den Einsturz eines Gebäudes oder das Herabfallen von Teilen geschädigt, haftet der Gebäudeeigentümer, es sei denn, er kann sich von dem Vorwurf entlasten mit dem Nachweis, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.



Als letztes gibt es die Gefährdungshaftung. Sie gilt für bestimmte Risiken, von den eine besondere Gefahr ausgeht, die sich gefährdend auf Menschen, Sachgegenstände oder die Umwelt auswirken. Hier gilt der Grundsatz der generellen Verpflichtung zum Schadensersatz, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Ausnahme ist der Nachweis der höheren Gewalt als Schadensursache. Hierzu zählt z. B. die Haftung als Tierhalter (§ 833 BGB) oder die Haftung als Eigentümer eines Öltanks im Wohnhaus.

Bildquelle: P. Kirchhoff
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.




PresseKontakt / Agentur:

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de



drucken  als PDF  Richtig reagieren bei Abmahnung und Kündigung Beck-Gruppe kauft Lehrbücher und Schriftenreihen  von Wolters Kluwer
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.03.2010 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 181647
Anzahl Zeichen: 2800

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:

Bottrop


Telefon: (02041) 77 44 7 - 46

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 314 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privathaftpflichtversicherung - gesetzliche Haftungsbestimmungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IAK GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Berufshaftpflicht für Heilwesen: neuer Vergleichsrechner mit günstigen Tarifen ...
Die Berufshaftpflicht für Heilweisen erfüllt eine wichtige Aufgabe: Wenn es durch einen Behandlungsfehler zu einer Schädigung des Patienten kommt, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen. Je nach Höhe der Forderung ist die gesamte finanzielle Existenz bedroht. Durch die Berufshaftpfl

Hundehaftpflicht für 49,90 Euro – ein Beitrag wie vor 10 Jahren ...
Der Versicherungsmakler iak GmbH bietet ab sofort über das Internetportal vergleichen-und-sparen.de einen weiteren Tarif zur Hundehaftpflicht noch günstiger an. Zusammen mit Adcuri, einem Tochterunternehmen der Barmenia, konnte eine neue Tarifvariante mit einem Beitrag von nur 49,90 Euro ausgehand

Mit der Hundeversicherung optimale Sicherheit für Ihren Vierbeiner ...
Hunde verfügen über einen ausgeprägten Jagdinstinkt und Spieltrieb. Wie oft erleben wir es, dass Hunde auf der Spur eines verräterischen Duftes wie ein geölter Blitz zwischen Hecken, Sträuchern oder Gräben verschwunden ist. Und nicht selten hat Bello sich Dinge geschnappt, die zum Zerkauen id


Weitere Mitteilungen von IAK GmbH


Berlin Fachanwalt Bau-und Architektenrecht Axel List ...
Berlin, 22.03.2010 Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich darüber zu entscheiden ob und wann Mängelbeseitigungsansprüche des Mieters während der Mietzeit verjähren. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Vermieter ein Dachgeschoss im Jahre 1990 ausgebaut und der Mieter erstmalig Mänge

Richtig reagieren bei Abmahnung und Kündigung ...
München, 22. März 2009 - Der Verzehr zweier Brötchenhälften und einer Frikadelle von einem Firmen-Büffet, das Einlösen von Leergutbons oder das Mitnehmen weggeworfener Pfandflaschen - immer wieder kommt es aus geringem Anlass zu Kündigungen von Arbeitnehmern. Insbesondere in wirtschaftlich sc

Versprochen, gebrochen - das Motto fuer den Entwicklungsetat 2010 ...
Anlaesslich der heutigen Schlussabstimmung ueber den Bundeshaushalt 2010 erklaeren die zustaendige Berichterstatterin Baerbel Kofler und der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sascha Raabe: Versprochen, gebrochen - das ist das Motto, unter dem die deutsche Entwicklungspo


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z