Wird die schleswig-holsteinische Kultur scheibchenweise abgewickelt?

Wird die schleswig-holsteinische Kultur scheibchenweise abgewickelt?

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Der Landesmusikrat sorgt sich um die strukturelle musikalische Basis des Landes.



(firmenpresse) - Das Land Schleswig-Holstein ist pleite. Also soll gespart werden. Natürlich müssen alle den Gürtel enger schnallen. So hat die Regierung den schier aussichtslosen Kampf gegen das Defizit aufgenommen. Dieses soll mit einer Ausgabenreduzierung von 10% in diesem Jahr und voraussichtlich 15% im nächsten Jahr bekämpft werden. Schon jetzt kann sich der außen stehende Betrachter ausrechnen, wie vieler 15% Kürzungen es noch bedarf, um daraus ein Nullsummenspiel zu machen. Angesetzt ist diese Kürzung zunächst einmal ohne Ansehen der Personen, der Inhalte, der Institutionen.

Für die Musik gibt das Land im Jahr 2,85 Millionen Euro aus. Reduziert man diesen Betrag um den Zuschuss für das SHMF verbleibt ein Restbetrag von 1,15 Mio EUR. Damit wird die musikalische Basisversorgung im Lande, die von den Musikverbänden geleistet wird, garantiert. Diese betreiben und organisieren u.a. 21 Musikschulen, die Landeswettbewerbe „Jugend musiziert“, Landesorchesterwettbewerb, Landeschorwettbewerb, „Jugend Jazzt“, die Landesjugendensembles Landesjugendorchester, Landesjugendchor, Landesjugendjazzorchester, Landesjugendblasorchester, Landesjugendkorps der Spielleute, Jugendchor des Sängerbundes, sowie diverse Kurse, Arbeitsphasen und Fortbildungen.

Diese Vielzahl von Aufgaben ließ sich bereits in der Vergangenheit nur mit ausgeprägtem Kostenbewusstsein und großem zusätzlichen ehrenamtlichen Engagement realisieren. Reelle Einsparmöglichkeiten gibt es bereits seit Jahren nicht mehr. Das bedeutet, dass bereits die jetzige verordnete 10%-Kürzung zu gravierenden strukturellen Veränderungen führen wird. Projekte werden gar nicht mehr oder nur noch in reduzierter Form stattfinden können. Die Rahmenbedingungen für die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen brechen weiter ein. Unter diesen Bedingungen stößt auch das ehrenamtliche Engagement, das in der Vergangenheit bereits hemmungslos ausgenutzt worden ist, an seine Grenzen.

Betrachtet man den Gesamthaushalt des Landes, so beträgt der Umfang der musikalischen Förderung 0,024 %. Rechnet man die Zuschüsse für das Schleswig-Holstein Musikfestival heraus, bleiben für die Basisförderung weniger als 0,01 % übrig. Dass man glaubt, mit Kürzungen in diesem Bereich unter Inkaufnahme großer struktureller Einbußen in der musikalischen Basisversorgung junger Menschen das Milliardendefizit des Landes stopfen zu können, ist höchst erstaunlich. Wenn hier nicht schnellstens umgedacht wird, werden in kürzester Zeit die in den letzten Jahren mühselig aufgebauten Strukturen zusammenbrechen, ohne dass die Sanierung des Gesamthaushaltes des Landes davon in irgendeiner Weise profitiert. Im Gegenteil, wird man das, was einmal zerschlagen worden ist, irgendwann mit großem Aufwand teuer wieder aufbauen müssen.



Es ist deshalb an der Zeit, dass die handelnden Politiker die Lasten nicht nur nach einem bequemen Solidaritätsprinzip verteilen, sondern sich bewusst machen, welche für die Kultur negativen Folgen im Einzelnen mit den Kürzungen verbunden sind, auch und gerade bei den kleineren Zuwendungsempfängern. Wir hoffen deshalb, dass in diesem Sinne eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Musikförderung aufgestellt wird und diese in Zukunft deshalb von weiteren Kürzungen ausgenommen wird.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Landesmusikrat ist die Dachorganisation des Musiklebens in Schleswig-Holstein. Ihm gehören die musikrelevanten Verbände, Vereinigungen und Institutionen des Landes an. Ziel des Landesmusikrates ist es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen des Musiklebens zu fördern und zu ihrer weiteren Entwicklung beizutragen.
Dies geschieht insbesondere durch Veranstaltungen mit landesweitem Charakter (Wettbewerbe, Kurse, Konzerte) und die Förderung des musikalischen Nachwuchses. Darüber hinaus berät der Landesmusikrat staatliche, kommunale und andere öffentliche Institutionen und Gremien, wenn es um Fragen der Musikpflege geht. "Der Landesmusikrat wird institutionell durch die Kulturabteilung der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gefördert."



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Datum: 22.03.2010 - 15:58 Uhr
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