Weiterbildungsoffensive für Berufskraftfahrer
Die kürzlich ins Leben gerufene Kooperation von Mercedes-Benz Händler Nord-Ostsee Automobile und dem TÜV NORD Schulungszentrum ermöglicht individuelle Angebote für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern.
Initiatoren: Andreas Frenzel (links) und Wilfried König (rechts)(firmenpresse) - Hamburg, 23.03.2010. Alle Berufskraftfahrer sind gesetzlich verpflichtet, bis 2013 bzw. 2014 eine 35-stündige Weiterbildung zu absolvieren. Mit Schulungsangeboten direkt vor Ort unterstützt Nord-Ostsee Automobile jetzt seine Kunden, alle Fahrer rechtzeitig und gemäß der gesetzlichen Anforderungen zu qualifizieren. Das TÜV NORD Schulungszentrum und der authorisierte Mercedes-Händler bieten in Schleswig-Holstein gemeinsam fünf Module an, für die Bescheinigungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ausgestellt werden.
„Wir wissen aus Gesprächen mit unseren Kunden, dass individuell zugeschnittene Schulungen gewünscht werden“, erklärt Andreas Frenzel, Mitglied der Geschäftsleitung bei Nord-Ostsee Automobile. „Daher war es uns wichtig, einen Partner an unserer Seite zu haben, der wirklich auf die Wünsche der Spediteure eingeht.“
Beim individuellen Zuschnitt der Schulungen können unter anderem interne Vorgaben des Unternehmens oder transportierte Güter berücksichtigt werden, wie Wilfried König, Geschäftsstellenleiter Schleswig-Holstein des TÜV NORD Schulungszentrums, erläutert. „Beispielsweise im Bereich Ladungssicherung richten wir die Inhalte ganz praxisnah auf den Kunden aus – je nachdem ob er nun zum Beispiel Rohre oder Fleisch transportiert.“
Die einzelnen Module können durch Mittel der BAG gefördert werden. Erste Schulungen bei Kunden vor Ort und in den anerkannten Schulungsräumen bei Nord-Ostsee Automobile sind bereits vereinbart.
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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Das BKrFQG regelt die Grundqualifikation und Weiterbildung aller Fahrer des Güterkraft- und Personenverkehrs. Danach müssen EU-Berufskraftfahrer eine tätigkeitsbezogene Weiterbildung von insgesamt 35 Pflichtstunden bis 2013 (Bus) bzw. 2014 (Lkw) absolvieren und sich daraufhin alle fünf Jahre erneut schulen lassen. Eine Missachtung der Weiterbildungspflicht führt zu Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro für Fahrer und bis zu 20.000 Euro für Unternehmen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das TÜV NORD Schulungszentrum ist seit über 20 Jahren bundesweit einer der führenden Bildungsträger mit aktuell über 150 zertifizierten Qualifizierungsmaßnahmen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche Lager/Logistik, Security, Kfz-Technik, EDV/IT, Bautechnik, Transport und Verkehr, Metallbearbeitung und -verarbeitung sowie kaufmännische Berufe. Im Fokus aller Maßnahmen steht für das TÜV NORD Schulungszentrum stets die erfolgreiche Vermittlung der jährlich über 4.500 Kursteilnehmer/innen in feste Arbeitsverträge.
Mehr Informationen unter www.tuevnordschulungszentrum.de.
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Datum: 23.03.2010 - 16:04 Uhr
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