EU-Tierversuchsrichtlinie nach der EU-Tierversuchsrichtlinie nach der Abstimmung im Verbraucherschut

EU-Tierversuchsrichtlinie nach der EU-Tierversuchsrichtlinie nach der Abstimmung im Verbraucherschutzausschuss

ID: 183324

Trotzüber 5.000 Unterschriften und einer Demonstration am Reichstag hat der Verbraucherschutzausschuss des Bundestags gegen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, mit dem weitreichende Verbesserungen in der EU-Tierversuchsrichtlinie gefordert worden waren. Nun liegt das Schicksal der Versuchstiere in den Händen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner.



(firmenpresse) - Die Kernforderungen der Tierschützer zur EU-Tierversuchsrichtlinie sind einleuchtend: Bevor Tierversuche genehmigt werden, muss deren ethische Vertretbarkeit geprüft werden, Alternativen zu Tierversuchen müssen deutlich gefördert und rasch anerkannt werden und schließlich müssen die Mitgliedsstaaten auch weiterhin Tierschutzstandards festlegen dürfen, die über die europäischen Mindeststandards hinausgehen. Letzteres sieht auch das Europarecht mit dem in Art. 5 Abs. 3 des EG-Vertrags verankerten Subsidiaritätsprinzip vor.

Dafür, dass diese selbstverständlichen Forderungen sich nicht im aktuellen Entwurf der EU-Tierversuchsrichtlinie wieder finden, sieht die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt vor allem das von Annette Schavan geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Verantwortung, das sich offensichtlich für Verschlechterungen zu Lasten der Versuchstiere eingesetzt und damit die Bemühungen des von Ilse Aigner geführten Verbraucherschutzministeriums für mehr Tierschutz unterlaufen hat. Ende letzten Jahres ist Tierschützern ein vertrauliches Schreiben aus dem Forschungsministerium zugespielt geworden, das diesen Vorwurf erhärtet.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert nun Ministerin Aigner und das Verbraucherschutzministerium auf, die Mitarbeiter von Ministerin Schavan von weiteren Verhandlungen auszuschließen und die Kernforderungen nach der Prüfung der ethischen Vertretbarkeit, der raschen Anerkennung von Tierversuchs-Alternativen sowie der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eigenständig zu verfolgen.




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Die gemeinnützige Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wurde im Jahr 2000 von Rechtsanwalt Wolfgang Schindler als politisch und weltanschaulich ungebundene Tierschutzorganisation gegründet. Sie finanziert sich aus den Erträgen des Stiftungskapitals sowie aus Förderbeiträgen und Spenden. Ihren Namen erhielt die Stiftung von Rhena Schweitzer, der Tochter Albert Schweitzers.
Die Stiftungsaufgabe ist es, möglichst viel Leid zu vermindern. Deshalb setzen sich die Stiftung vor allem für die so genannten »Nutztiere« ein. Mit 60 Milliarden Tieren, die jedes Jahr unter meist unvorstellbaren Bedingungen kostenoptimiert gemästet und getötet werden, ist das Engagement für diese Tiere die wohl größte Aufgabe, der man sich stellen kann.
Die Albert Schweitzer Stiftung wirkt darauf hin, Haltungsbedingungen zu verbessern sowie die Überzüchtung (Qualzucht) der Tiere zurückzufahren. Außerdem stärk sie die vegetarische Idee, da der Stiftung keine Haltungsform bekannt ist, die man als wirklich artgerecht bezeichnen könnte.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.03.2010 - 15:01 Uhr
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