medivendis.de ++ Apothekenmarketing: Was das Urteil des BGH bzgl. Preisangaben in Preissuchmaschinen für Versandapotheken bedeutet
Das Urteil des BGH zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen (Urteil vom 11.03.2010, I ZR 123/08) hat sich in (Versand)Apothkerkreisen wie ein Lauffeuer herumgesprochen. Für Versandapotheken stellt die Auffindbarkeit in Preissuchmaschinen einen traditionellen Marketing-Kanal dar. Eine Tradition, die dank des BGH allerdings bald Geschichte sein könnte.
www.medivendis.de - ... einfach gesund beraten!(firmenpresse) -
Das Urteil - Aus für die Preissuchmaschinen?
Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.03.2010 entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt (im BGH-Fall eine Espressomaschine), wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Der durchschnittlich informierte Nutzer einer Preissuchmaschine geht nach Auffassung des BGH davon aus, dass die auf dieser Seite angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können und rechnet nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.
Es gibt aber noch Unklarheiten in der Auslegung
Die ausführliche Begründung dieses Urteils ist noch nicht veröffentlicht. Offen ist beispielsweise, ob sich eine Irreführung durch einen hinreichend deutlichen Disclaimer auf der Website der Preissuchmaschine ausschließen lässt. Im konkreten Fall hatte der BGH entschieden, dass ein Hinweis „Alle Angaben ohne Gewähr“ in der Fußzeile der Preisvergleichsliste eine Irreführung der Verbraucher nicht ausschließen könne. Ob die Richter einen solchen Disclaimer generell für ungeeignet halten oder aber lediglich die Gestaltung des konkreten Hinweises nicht für ausreichend erachteten, kann derzeit noch nicht verlässlich beantwortet werden.
Die Folgen für Versandapotheken
Für Versandapotheken stellt sich die Frage, ob die Erwägung des BGH, es sei Händlern zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird, auch für Arzneimittel gelten kann. Es lässt sich zumindest in Zweifel ziehen, ob die vom BGH angestellten Zumutbarkeitserwägungen ohne Weiteres auch auf Preisangaben von Medikamenten übertragen werden können. Der BGH scheint allerdings die technischen Gegebenheiten in der Praxis dermaßen eklatant zu verkennen, dass es eine eher optimistische Erwartung sein dürfte, die Rechtsprechung könnte speziell bei Versandapotheken auf einen pragmatischeren Pfad zurückfinden.
Was können Versandapotheken tun?
Vorerst kann der Rat an Versandapotheken daher nur lauten: Entweder sie lassen sich von Preissuchmaschinen von etwaigen Abmahnkosten und späteren Vertragsstrafen für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung frei stellen – was eher schwierig werden dürfte. Oder aber sie werben nur noch in solchen Preissuchmaschinen, bei denen die technische Schnittstelle in der Lage ist, Preisänderungen der Apotheke auch „live“ in der Preissuchmaschine abzubilden. Selbst dann ist bei rund 300.000 betroffenen Produkten allerdings die Frage, ob der entsprechende organisatorische und technische Aufwand überhaupt noch durch einen hinreichenden Nutzen der Werbung in Preissuchmaschinen aufgewogen wird. Wie schon beim Affiliate-Marketing schicken sich die deutschen Gerichte wieder einmal an, ein verbreitetes Instrument des Online-Marketings auf dem Altar des Schutzes von Wettbewerbern und Verbrauchern zu opfern, ohne sich der Tragweite ihrer Entscheidung möglicherweise überhaupt bewusst zu sein.
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.medivendis.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
bgh
preissuchmaschinen
versandapotheken
nutzer
disclaimer
arzneimittel
medikamente
rechtsprechung
online
marketing
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.
www.Fachmann24.de - Ihre Internetagentur ++ Fachmann24.de ist ein neues Projekt der inhabergeführte Agentur B&B Consulting GbR mit den Schwerpunkten Consulting, Marketing, Design, Pressearbeit und Internet. Obwohl im Portfolio eine Vielzahl von Portalen mit mehreren 10.000 Besuchern pro Tag und einem Gesamtumsatz von knapp 100 Millionen Euro im Jahr betreut wurden, liegt das Augenmerk dieses Dienstleistungsangebotes auf innovativen Unternehmensgründern, Selbständigen und Kleinunternehmen welche den Schritt in den Mittelstand konsequent und zielorientiert planen und umsetzen.
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.
www.cleanskin.de - Liebe Deine Haut ++ Cleanskin ist Ihr Spezialist für dauerhafte Haarentfernung, Hautverjüngung und Tattooentfernung! Wenn es Ihnen um das Thema schöne und glatte Haut geht, sind Sie bei uns richtig. Die Marke „cleanskin“ steht deutschlandweit für beste Qualität bei Behandlungen zur dauerhaften Haar- und Tattooentfernung. Als Experten auf dem Gebiet der lichtkosmetischen Behandlungen haben wir allerhöchste Ansprüche an Qualität und Sicherheit. Das zeigt sich in unserem zertifizierten Fachpersonal, hochmoderner Technologie und exzellentem Service. Jährlich schenken uns viele tausend Menschen, die Wert auf ein attraktives Erscheinungsbild legen, ihr Vertrauen und wurden mit einer Haut, frei von Haaren und Tattoos belohnt.
Ulrich Hansel (PR-Manager)
medivendis.de
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
T :: +49 8106 377 89 0
F :: +49 8106 377 89 29
E :: ulrich.hansel(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de
Ulrich Hansel (PR-Manager)
medivendis.de
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
T :: +49 8106 377 89 0
F :: +49 8106 377 89 29
E :: ulrich.hansel(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de
Datum: 26.03.2010 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 183801
Anzahl Zeichen: 3806
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Hansel
Stadt:
85598 Baldham
Telefon: +49 8106 377 89 0
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 464 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"medivendis.de ++ Apothekenmarketing: Was das Urteil des BGH bzgl. Preisangaben in Preissuchmaschinen für Versandapotheken bedeutet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
medivendis.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das derzeit noch in § 43 Abs. 5 AMG geregelte absolute Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln erfasse bei verfassungskonformer Auslegung nicht solche Fälle, so der BGH in seinem erst kürzlich begründeten Urteil vom 12.11.2009 (I ZR 210/07), in denen eine durch die s
medivendis ++ Tierarzneimittel: BGH erlaubt Verkauf apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in Versandapotheken ...
Der BGH hat entschieden: Der Vertrieb apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch Versandapotheken ist zulässig. Von dieser Erlaubnis ausgeschlossen sind hingegen verschreibungspflichtige Medikamente und Arzneimittel für Nutztiere (im Sinne des Urteils: zu Ernährungszwecken gehaltene Haustiere).
Arzneimittel.de ++ Kooperation mit der Vitadirect GmbH – Innovation trifft Erfahrung! ...
Das Portal arzneimittel.de wird von der in Baldham bei München ansässigen Marketingagentur medivendis.de betreut und soll in Zusammenarbeit mit der Vitadirect GmbH und dem verantwortlichen Apotheker Frank Füßl zu einer neuen Referenz im Bereich der deutschsprachigen Versandapotheken ausgebaut we
Weitere Mitteilungen von medivendis.de
Biloba IT realisiert suchmaschinenfreundliche Website für WERRA Grün ...
Esslingen 26.03.2010 – Der Garten- und Landschaftsbauer Werra Grün aus Immelborn (www.werragruen.de) verfolgt mit dem Relaunch der Website das Ziel, den Internetauftritt nutzerfreundlicher und strukturierter zu gestalten. Das gesamte Angebots- und Leistungsspektrum wird übersichtlich und suchmas
Schokolade macht glücklich – Schokolade selbermachen erst recht ...
Schokolade kaufen kann jeder. Aber Schokolade nach den eigenen Wünschen selbst herstellen? Und wie wird sie eigentlich gemacht? Die Ritter Sport Schokowerkstatt gibt Antworten. Und nicht nur das: Hier darf jeder auch selber ran! Ende März kommt die reisende Werkstatt nach Lübeck. Hier könne
My Mini Vuvuzela, neues vom Osterhasen ...
Augsburg, 18.03.2010. Es ist ein neues Ei ins Nest gelegt. Gerade rechtzeitig zu Ostern haben wir für Sie ein neues Ei ins Nest gelegt. Es ist zwar nicht ganz so eiförmig, aber genauso bunt wie diese. Unser neuestes Frühlingsangebot in unserem www.myvuvuzela.de - Online-Shop ist die MiniVuvu.
Martin Grau neuer Creative Director bei commlab ...
Die Leipziger commlab GmbH | audiovisuelle kommunikation holt sich einen neuen ideenreichen Kopf an Bord. Martin Grau fungiert im siebenköpfigen Team ab sofort als Creative Director. Er ist für die Bereiche Kreation, Drehbuch, Regie und Projektentwicklung zuständig. Der 24-Jährige ist studier




