Vermieterfalle Schönheitsreparaturen

Vermieterfalle Schönheitsreparaturen

ID: 184134

Mit dem neuen, kostenlosen eBook können Vermieter Klarheit über die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln erlangen



(firmenpresse) - Unter http://www.bestform24.de/ebooks erhalten Vermieter die Möglichkeit, das Risiko der Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in den von Ihnen verwendeten Verträgen zu erkennen und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile zu mildern oder ganz auszuräumen.

Viele Mietverhältnisse enden in der letzten Zeit mit dem Streit zwischen Vermieter und Mieter über durchzuführende Endrenovierungen und Schönheitsreparaturen. Grund dafür sind die Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre zur Frage der Wirksamkeit von Klauseln zu Schönheitsreparaturen.

Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes enthalten zurzeit 75 Prozent aller Mietverträge unwirksame Schönheitsreparaturklauseln. Vor allem Mietverträge, die vor 2003 abgeschlossen wurden, weisen vielfach unwirksame Regelungen zu Schönheitsreparaturen auf. Als Konsequenz hieraus müssen Mieter weder während des Mietverhältnisses noch beim Auszug aus der Wohnung renovieren oder anteilige Renovierungskosten zahlen. Mieter, die in Unkenntnis der Rechtslage renoviert haben, können vom Vermieter sogar die Kosten erstattet verlangen. Hieraus ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes Risiko der Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln. Dieses dürfte durchschnittlich 1.000,00 EUR pro Jahr und Wohnung mit ca. 70 qm betragen.

Für jeden Vermieter ist es daher von besonderer Bedeutung, unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen in seinen Mietverträgen zu erkennen. Danach besteht die Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko zu beseitigen.

BESTFORM24 zeigt mit dem eBook "Vermieterfalle Schönheitsreparaturen", welche Klauseln im Mietvertrag wirksam sind und welche Möglichkeiten bestehen, unwirksame Klauseln zu ändern. Schließlich findet der Leser bei BESTFORM24 die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Vereinbarung Klarheit für beide Vertragsparteien herzustellen.


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Datum: 29.03.2010 - 09:01 Uhr
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