Widerstand gegen den Fiskus
ID: 184389
Es kommt häufig vor, dass ein Steuerpflichtiger von Maßnahmen des Finanzamtes überrascht wird. Trotz der Überraschung hat das Finanzamt in vielen Fällen recht und die Zwangsmaßnahme ist eine richtige Entscheidung, aber nicht in allen Fällen.
Eine ganz große Überraschung hatte das Finanzamt allerdings für einen ehemaligen Steuerpflichtigen parat, eine Steuerforderung von fast 80.000 Euro und die Aufforderung sehr schnell zu zahlen oder eine Kontenpfändung wird vom Finanzamt verhängt.
Dieser Mann hat 1992 sein Geschäft in Deutschland abgeschlossen und hat ist auf Reisen durch Europa gegangen. Nach vielen Jahren des Reisens hatte er sich im Jahr 2008 in Österreich niedergelassen. Und diese Anschrift wurde beim Finanzamt bekannt. Nach dem ersten Schock über die Mitteilung des Finanzamtes, ist die Entscheidung schnell gefallen - hier müssen Profis sich mit dem Finanzamt auseinandersetzen.
Das Finanzamt teilt dem beauftragten Steuerberater mit, das die Steuerschuld sich aus rechtskräftigen Steuerbescheiden der Jahre 1992 und 1993 ergibt und dann Säumniszuschläge für einen Zeitraum von 15 Jahre. Aber so wie sich das Finanzamt den Sachverhalt vorgestellt hat, so einfach war es dann doch nicht. Es gab eine ganze Reihe von formalen Problemen für das Finanzamt und das Finanzamt musste immer weiter zurückrudern.
Die Strategie des beauftragten Steuerberaters hatte Erfolg. Durch zähe Verhandlungen und geforderte Nachweise über die Richtigkeit der Steuerforderungen musste das Finanzamt immer weiter nachgeben. Am Ende dieses Verhandlungsmarathons stand der Vergleich fest: anstand der ursprünglichen Forderung von fast 80.000 Euro werden nur 7.000 Euro bezahlt und dies auch noch in 6 monatlichen Raten.
Den Rest von 73.000 Euro musste das Finanzamt ausbuchen. Es wurden vom Finanzamt eine ganze Reihe von formalen Fehlern gemacht, die zu der gewaltigen Reduzierung der Steuerschuld führten. Das Aufspüren dieser formalen Fehler ist der Schlüssel zum Erfolg gewesen. Dafür sind neben einer sehr speziellen Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften auch eine große Ausdauer in den Verhandlungen notwendig, die durch jahreslanges Training in der Berufsausübung erzielt wurden.
Dieser ehemalige deutsche Steuerpflichtige hat von seinem ehemaligen Finanzamt ein Schreiben erhalten, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er keine Steuerschulden mehr hat. Dieses Schreiben hat er sich eingerahmt.
Meine Mitarbeiter und ich haben seit mehr als 20 Jahren große Erfahrungen bei der Führung von Einsprüchen beim Finanzamt und Klagen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof erworben und haben daher auch eine sehr hohe Erfolgsquote.
Günter Zielinski, Steuerberater in Hamburg und fachlicher Leiter des
FAP-Instituts für Steuerfragen GmbH
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Datum: 29.03.2010 - 15:01 Uhr
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