Prozesskostenfonds auf der Anklagebank: Juragent verurteilt

Prozesskostenfonds auf der Anklagebank: Juragent verurteilt

ID: 185254

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgemeinschaft für Juragent-Prozesskostenfonds-Anleger.



(firmenpresse) - Erfurt (31. März 2010). Mit den Juragent-Prozesskostenfonds sollen durch die Finanzierung von Prozessrisiken hohe Renditen erzielt werden, und das natürlich bei kurzen Laufzeiten. Doch schon Ende 2006 hatte "Finanztest" den mittlerweile 4. Prozesskostenfonds auf seine Warnliste gesetzt und Anfang 2007 berichtete das Magazin über ausbleibende Einnahmen sowie sich verlängernde Fonds-Laufzeiten. Und der Vertrieb der Fonds-Anteile durch die Juragent KG und Juragent AG ging (und geht) über Monate und Jahre weiter.

Mit dem Urteil vom 23. Juli 2009 entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erstmals zu Gunsten eines Anlegers und verurteilte die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Gewinnausschüttung für das Jahr 2008. Zudem musste die Juragent KG auch die dem Kläger entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Anleger konnten nun im Rahmen der Vollstreckung dieses Urteils auf sämtliche Ansprüche zugreifen, die dem jeweiligen Juragent-Fonds (PKF II bis PKF IV) gegenüber der Fondsgesellschaft und weiteren Verantwortlichen der Juragent zustehen. Darüber hinaus waren auch die ersten Rückabwicklungsverfahren erfolgreich.

"Schon das Urteil im Juli 2009 hat gezeigt, dass auch die Gerichte überzeugt werden können, zu Gunsten der Juragent-Anleger zu entscheiden", begrüßt Claudia Lunderstedt-Georgi nicht nur diese Rechtsprechung. Die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzringes e.V. rät deshalb allen Anlegern der Juragent-Fonds, sich nicht durch die Vielzahl weiterer Werbe- und Informationsschreiben verwirren, sondern durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihres Vertrauens beraten zu lassen.

Weitere aktuelle Urteile gegen die Juragent AG untermauern zudem die Stärkung geschädigter Anleger: Das Landgericht Berlin verurteilte am 12. Januar 2010 auch die Juragent AG zur Zahlung von Schadensersatz. Dabei folgte das Gericht der Argumentation des Anlegers, wonach dieser sich durch die Ausführungen im Anlageprospekt PKF IV getäuscht fühlte. Und mit Urteil vom 3. März 2010 wurde die Juragent AG von einer weiteren Zivilkammer des Landgerichts Berlin ebenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Auch hier sah das Gericht die Voraussetzungen für Schadensersatz in Höhe der Beteiligungssumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen für gegeben an.


"Anleger in diverse Juragent-Fonds sollten sich genau darüber informieren, wie sie ihre prozesstaktische Situation richtig erkennen und vor allem weiter verbessern können", betont Claudia-Lunderstedt-Georgi.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. bietet Anlegern an, in einem ersten Schritt Mitglied in der "Arbeitsgemeinschaft Juragent" zu werden. DVS-Mitglieder erhalten eine rechtliche Prüfung ihrer Juragent- Beteiligungsunterlagen durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten DVS-Vertrauensanwalt. Dieser wird auch eine Empfehlung hinsichtlich des weiteren Vorgehens aussprechen (schriftliche Erstbewertung). Die Aufnahme in die "DVS-Arbeitsgemeinschaft Juragent" kostet einmalig eine Verwaltungsunkostenpauschale in Höhe von 59,50 EUR (inkl. MwSt.).
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

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Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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Datum: 31.03.2010 - 12:01 Uhr
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