Tierversicherung - Pferd von Hund gejagt - Wer haftet?
Ein fremder Hund läuft auf Weide oder Paddock und beißt ein dort befindliches Pferd. Unter welchen Voraussetzungen kann der Pferdehalter den Hundehalter für Schäden haftbar machen?
Der Hundehalter haftet beinahe immer, denn durch das Verhalten seines Hundes, durch die typische Tiergefahr durch Beißen oder Jagen, wurde der Schaden verursacht.
Bei Hunden handelt es sich gemäß § 833 des BGB um Luxustiere.
Halter von Luxustieren haften grundsätzlich für alle Gefahren, die von ihren Tieren ausgehen. Die Haftung ist unabhängig davon, ob sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben (Gefährdungshaftung).
Es empfiehlt sich somit dringlich für jeden Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, denn ohne Hundehaftpflichtversicherung muss der Hundehalter mit seinem Privatvermögen für den entstandenen Schaden aufkommen.
Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/20-hundehaftpflichtversicherung.html
Anders ist die Rechtslage, wenn das Tier der Erwerbstätigkeit seines Halters dient. Beispiele hierfür sind Jagdhunde des Försters oder Polizeihunde.
Werden Schäden von Erwerbshunden verursacht, so hat der Hundehalter die Möglichkeit einen Entlastungsbeweis zu führen. Wenn er also nachweisen kann, dass er alle erforderliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres walten ließ, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre, haftet er nicht.
Ist der Hundehalter im oben genannten Fall nicht zu ermitteln, muss der Pferdehalter die Behandlungskosten selbst tragen, so er sich durch eine Pferdekrankenversicherung oder Pferdeoperationsversicherung entsprechend gewappnet hat.
Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/09-pferdeoperationsversicherung.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/10-pferdekrankenversicherung.html
Ist der Pferdehalter Einstaller, scheiden Ansprüche gegen den Inhaber des Pensionsstalles in einem solche Fall aus, denn es kann im Rahmen der Sorgfaltspflichten des Reitstallbetreibers nicht erwartet werden, dass dieser Weide- oder Paddockzäune sicher gegen Hundeeinbrüche macht.
Der Pferdehalter bleibt also, ohne obigen Versicherungsschutz, auf den Tierarztkosten für sein Pferd sitzen, so der Halter des verursachenden Hundes nicht ermittelbar ist.
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Internet: www.horse-life.com
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Datum: 09.04.2010 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabrina Finkeldey
Stadt:
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