Haftungsgefahr für Arbeitgeber wegen Diskriminierungsverbotes - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt

Haftungsgefahr für Arbeitgeber wegen Diskriminierungsverbotes - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

ID: 188927

Fragen des Arbeitgebers nach Erkrankungen eines Bewerbers zur Feststellung einer vermuteten Behinderung können zur Verletzung des Diskriminierungsverbotes führen - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.



(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:

Fordert der Arbeitgeber vor Einstellung des Bewerbers eine ärztliche Untersuchung wegen einer vermuteten Erkrankung, kann darin ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot mit Entschädigungspflicht liegen (BAG, Urteil vom 17.12.2009, 8 AZR 6700/08.)

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:

A bewirbt sich als Biologe bei Fa. B. A hat einen steifen Gang. Fa. B verlangt vor Einstellung eine Röntgenuntersuchung der Wirbelsäule zur Feststellung, ob "Morbis Bechterew" vorliegt. Diese Erkrankung führt häufig auch zu Depressionen. A lehnt ab und wird nicht eingestellt. A klagt auf Entschädigung, weil er wegen einer nur vermuteten Behinderung nicht eingestellt worden sei.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden:

Entschädigung kommt auch bereits dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber ein Diskriminierungsmerkmal nur vermutet, § 15 Abs. 2, 7, Abs. 1, 2. Hs. AGG. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nach der gesundheitlichen Eignung des Bewerbers für die zu besetzende Stelle fragen. Vorliegend hat Fa. B aber keinen Bezug zwischen den Anforderungen des Arbeitsplatzes und den Forderungen zur Feststellung der Gesundheit vorgetragen.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden:

"Der potentielle Arbeitgeber sollte unter dem Gesichtspunkt der Entschädigungshaftung nach dem AGG Fragen zu Krankheiten aus dem Fragebogen herauszunehmen oder derartige Fragen im Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle konkret begründen" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



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Datum: 14.04.2010 - 10:59 Uhr
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