Wikimedia zu Löschung verurteilt
ID: 192573
Landgericht Hamburg sieht Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Abgeordneten verletzt
Das Urteil ist insofern wegweisend, als es das sog. Open-Content-Prinzip in Frage stellt, das die Wikimedia-Organisationen nach außen hin stets hochalten. Danach kann im Prinzip jedermann auf der durch die Wikimedia Foundation betriebenen Seite www.wikipedia.org, die dem Aufbau einer sog. Online-Enzyklopädie dienen soll, Beiträge oder Teile hiervon einstellen. Die Seiteninhaberin hat sich dabei bislang nicht um den Inhalt dieser Beiträge gekümmert. Dem hat das Landgericht Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und eine Verantwortlichkeit der Seitenbetreiberin für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bejaht.
Sardinas Anwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg-Kehl begrüßt die Entscheidung als Teilsieg für die Persönlichkeitsrechte. "Es kann nicht sein, daß jemand einen Verkehr eröffnet und sich dann nicht mehr darum kümmert, was darin geschieht", so der Anwalt. Er sieht das Urteil auch als Warnung an die in zunehmender Zahl auftretenden Cyberstalker, die sich oft unkontrolliert in sog. Blogs über auserkorene Opfer auslassen.
Gleichwohl besteht nach Ansicht von Sardinas Anwalt politischer Handlungsbedarf: "Der Störerbegriff ist zu lasch und muß auch auf die nationalen Gliederungen der Wikimedia/Wikipedia ausgedehnt werden, die auf die Seite ihrer US-Mutterorganisation verlinken, zumal wenn die Beiträge auf der amerikanischen Seite ausschließlich in deutscher Sprache gehalten und für ein deutschsprachiges Publikum gedacht sind. Es ist widersinnig, wenn der deutsche Wikipedia-Verein hierfür nicht verantwortlich sein soll", so der Anwalt.
Zudem fordert Schneider-Addae-Mensah die zwingende Registrierung der Autoren in Blogs und Seiten wie wikipedia.org, wie in jeder ernstzunehmenden Enzyklopädie. "Wer eine Meinung hat, kann diese in Europa frei äußern. Die Meinung feiger anonymer Blogger ist daher nicht schützenswert", so der Jurist.
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Datum: 23.04.2010 - 12:59 Uhr
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Strasbourg/Kehl/Diez, 06.08.2010. Die rückwirkende Verlängerung der deutschen Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus ist menschenrechtsverletzend hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 17.12.2009 entschieden. Altfälle, die noch nach der alten Rechtsla
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