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Google Street View: Gefährlicher Gesetzentwurf aus Hamburg

27.04.2010 - 15:49 | 193780
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Die Hamburger "Grünen" wollen Google Street View mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat kontrollieren. Der Berliner Internet Unternehmer Peter Debik warnt vor den schwerwiegenden Folgen des Gesetzes für Deutschland.

(firmenpresse) - Berlin, 27.04.2010. Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google sei kein Verlass, sagte Justizsenator Till Steffen von den Hamburger Grünen und kündigte ein Gesetz an, dass Regeln für das Filmen von Häusern und Straßen aufstelle und schon am 7. Mai in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Demnach müssen Firmen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen, ehe sie Bilder im Internet zeigen. Originalmaterial müsse nach einem Monat gelöscht werden und Aufnahmen vorher angekündigt werden. Personen dürfen die Löschung von Bildern sogar dann verlangen, wenn ihre Gesichter auf dem Bild gar nicht erkennbar sind. Hauseigentümer und Mieter sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung ihrer Gebäude erhalten. Verstöße würden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.

Der Berliner Internet Unternehmer Peter Debik, der die Stadtgeschichte- und Architektur-Community www.time-o-rama.com betreibt, ist entsetzt über diesen Vorschlag. Denn damit werde einem totalitären Staat Tür und Tor geöffnet.

Debik dazu: "Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird Kommunen ermöglicht, unliebsame Berichte über den schlechten Zustand ihrer Schulen und Kindergärten zu verbieten, denn sie werden verhindern können, dass Fotos dazu veröffentlicht werden. Print-Artikel, die Häuser zeigen, dürften im Internet nicht mehr mit den Bildern erscheinen, wenn die Hauseigentümer, z.B. der Bund oder ein Bundesland, der Abbildung widersprechen oder in der Vergangenheit einmal widersprochen haben."

Für die Durchsetzung der Kontrolle über das Rohmaterial müssten staatliche Stellen Zugriff auf die Betriebsräume und EDV der Anbieter erhalten. Denn dort müssten Sie überprüfen, ob diese das Rohmaterial auch wirklich gelöscht haben. Dadurch erhalte der Staat Zugriff auch auf alle anderen Dateien. Der Quellenschutz der Presse würde ebenfalls gefährdet. Mit dem Vorwand des Datenschutzes werde der Staat nicht nur Journalisten problemfrei ausschalten, sondern auch Unternehmen und Verleger, die sich kritisch gegen staatliche Stellen äußern.



Es sei danach nicht einmal möglich, dass sich Betroffene mit Hilfe der Medien dagegen wehren. Denn auch diese dürften Beweisfotos nicht mehr veröffentlichen, wenn Hauseigentümer, z.B. Länder oder Bund, widersprechen.

Debik sieht darin seine Warnung zu den Angriffen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gegen Google bestätigt. Schon vor mehreren Monaten hatte er in einer Pressemitteilung die Ansicht vertreten, die Debatte um Street View werde dazu verwendet, staatlichen Stellen umfassende Zensurrechte an Inhalten des Internets einzuräumen.

"Aigner, Laschet, Caspar und Schaar bringen Street View immer wieder in den falschen Zusammenhang mit Orwells '1984', obwohl eine solche Überwachung zu Street View gar nicht passt und auch technisch ausgeschlossen ist. Hingegen hatten Schaar und Caspar sogar zuletzt selbst in ihrer Pressemitteilung zu der Google-WLAN-Erfassung Falschinformationen gestreut. Sie hatten unrichtig behauptet, Google verwehre den Zugang zu seine Fahrzeugen. Spätestens da schrillten bei mir alle Alarmglocken. Ein Bundesbeauftragter gibt falsche Informationen an die Presse? Mir kommen manche Datenschützer eher so vor wie die Feuerwehr in Fahrenheit 451. Sie entfachen Brände, wo Bürger ihr Recht auf Freiheit wahrnehmen." meint Debik und erläutert weiter: "Ich bin bestürzt, dass sogar Verleger wie Georg Schäff, die sich noch in 2007 für den Erhalt von Bürgerrechten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung einsetzten, nun die Abschaffung wichtigster Grundrechte betreiben und allen ernstes dafür eintreten, dass Veröffentlichungsrechte beschränkt werden."

Der Staat habe ein so umfassendes Projekt wie die Vorratsdatenspeicherung, die jeden Bürger beeinträchtige, nicht durchsetzen können. Nun versuche man, mit Hilfe einer Lappalie, ein Werkzeug zu einer viel umfassenderen staatlichen Kontrolle einzuführen. Ein Gesetz, was das Recht, Fotos von seiner Umwelt anzufertigen und diesen anderen Menschen frei und ohne Einschränkungen zugänglich zu machen, hält Debik für brandgefährlich.

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Über time-o-rama.com:
Auf time-o-rama.com können Nutzer lesen & sehen, was in einem bestimmten Haus zu einer bestimmten Zeit passierte und eigene Einträge, Fotos, Sounds & Videos aus ihrem Leben dazu beitragen. Jeder Eintrag hat eine Orts- & Zeitangabe. time-o-rama.com verbindet die Einträge mehrere Nutzer eines Hauses zu einer Zeitleiste, die den Alltag des Hauses beschreibt.

Über Peter Debik:
Jahrgang 1970; Bankkaufmann; Magisteraberschluss der TU-Berlin in Kommunikations- und Sprachwissenschaft mit 1; selbständig, Inhaber der Bitpalast GmbH.


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Firma: time-o-rama.com

Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.04.2010


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