Der Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlichändern. Was muss der Mieter dulden?
ID: 195730
Tipp Mieter: Der Vermieter muss Ihnen vor Durchführung von Modernisierungen eine entsprechende Modernisierungsankündigung zuschicken. An deren Form und Inhalt werden vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung relativ hohe Anforderungen gestellt werden. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, können Sie zum Beispiel bei Arbeiten in den Mieträumen deren Durchführung verweigern. Unter Umständen ist auch eine spätere Mieterhöhung wegen der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen unwirksam.
Tipp Vermieter: Wenn Sie modernisieren wollen, sollten Sie dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen ein Schreiben zusenden, in dem Sie die geplanten Maßnahmen genau beschreiben, deren Beginn und Dauer, sowie die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Bauausführung kommen, weil die Mieter die Handwerker nicht in die Wohnung lassen. Außerdem laufen Sie Gefahr, später modernisierungsbedingten Mieterhöhungen nicht wirksam durchführen zu können.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
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Datum: 03.05.2010 - 12:47 Uhr
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