Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Einkommensteuererklärung 2009 muss am 31. Mai beim Finanzamt sein
Viele Steuerzahler schieben die Steuererklärung gerne auf die lange Bank. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Für viele Arbeitnehmer kann es sich lohnen, die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Anspruch zu nehmen. Dies bringt gleich zwei Vorteile: Zum einen wird die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Zum anderen können die Steuerexperten auf viele Steuersparmöglichkeiten aufmerksam machen, die den Arbeitnehmern bisher eventuell entgangen sind oder zu kompliziert waren. Das kann bares Geld bringen: Allein für das Steuerjahr 2008 bekamen die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Durchschnitt 1.210 Euro erstattet.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth
Tel: 0921 / 23475
E-Mail: s.stadter(at)lohi.de
Datum: 04.05.2010 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 196346
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Stadter
Stadt:
Bayreuth
Telefon: 0921 / 23475
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.05.2010
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