Ärzte mit Zusatzeinnahmen optieren häufig zur Kleinunternehmerregel
Veränderte Marktbedingungen zwingen immer mehr Ärzte und Heilberufler, unternehmerisch zu denken und weitere Einnahmequellen ins Visier zu nehmen, wie individuelle Gesundheitsleistungen und andere Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Solche Leistungen werden den Patienten als Zusatz- oder Privatliquidation in Rechnung gestellt.
Zwar ist, wer heilberufliche Leistungen erbringt, die der Heilung, Vorbeugung und Linderung von Krankheiten in der Humanmedizin dienen, gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, dies gilt jedoch nicht für Leistungen, wie beispielsweise für den Verkauf von orthopädischen Einlegesohlen oder für das Erstellen von Alkoholgutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit. Solange die steuerpflichtigen Leistungen im Vorjahr einen Gesamtwert von 17.500 Euro nicht überschritten haben und nach einer Umsatzprognose am Anfang des laufenden Jahres voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten werden, ist der Arzt nach der gesetzlichen Regelung Kleinunternehmer. Damit wird die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben. Selbstverständlich können im Zusammenhang mit diesen Leistungen auch keine Vorsteuern geltend gemacht werden. „Soll dies verhindert werden, kann auf die Anwendung dieser Regelung durch Option zur Regelbesteuerung allerdings verzichtet werden“, erklärt Kathrin Witschel, Ecovis-Steuerberaterin. Der Unternehmer ist fünf Jahre an seine Option gebunden.
Bei der Ermittlung der Umsatzsteuergrenze müssen aber alle umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, auch jene, die außerhalb der freiberuflichen Praxis erzielt werden. Solche Einnahmequellen sind z. B.:
•Einnahmen aus einer Referententätigkeit
•Einnahmen aus schriftstellerischer Tätigkeit
•Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
•Einnahmen aus ebay-Geschäften
Die Kleinunternehmerregelung muss einheitlich ausgeübt werden. „Es ist nicht möglich, die schriftstellerischen Einnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen, um aus den Kosten einer Leserreise den Vorsteuerabzug zu begehren, und gleichzeitig die Einnahmen aus dem Brillen-Verkauf umsatzsteuerfrei zu behandeln“, erklärt Witschel.
Zwar kann ein Steuerberater darüber informieren, wenn sein Mandant sich mit seinen umsatzsteuerfreien Umsätzen der Höchstgrenze nähert. Dafür muss er aber nicht nur über alle Praxis-Einnahmen informiert sein, sondern auch über alle weiteren Umsätze. „Weil viele Steuerpflichtige diese Informationen nicht weitergeben, mehren sich die Fälle, in denen im Rahmen einer Betriebsprüfung durch Kontrollmitteilungen andere Umsätze bekannt werden, die dann zusammen den Rahmen von 17.500 Euro sprengen“, sagt Witschel. Die Folge: Die gesamten Umsätze werden nachträglich der Umsatzsteuer unterworfen. Der jeweilige Umsatzsteuerbetrag wird herausgerechnet und muss an das Finanzamt gezahlt werden. Da in vielen Fällen die Leistungsempfänger Privatpersonen sind, ist es fast unmöglich, die Umsatzsteuer nachträglich noch in Rechnung zu stellen. Ein schwacher Trost: In solchen Fällen besteht zumindest die Möglichkeit des anteiligen Vorsteuerabzugs.
Kathrin Witschel, Steuerberaterin
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen verschiedenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem zentralen Back-Office. Der hier zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
Datum: 12.05.2010 - 10:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 199217
Anzahl Zeichen: 3343
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 31 00 08 54
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.05.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 525 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ärzte mit Zusatzeinnahmen optieren häufig zur Kleinunternehmerregel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft
Früh informieren gibt Sicherheit im Alter ...
Die fürsorgliche Betreuung im Alter ist ein wichtiges Thema und keine Selbstverständlichkeit. Es geht darum die Lebensqualität von pflegebedürftigen Senioren und Menschen mit Demenz zu bewahren. Auch wenn es schwerfällt: Frühzeitiges Informieren über ein geeignetes Seniorenheim erleichtert s
Ab Juli 2010: Veränderungen im Honorarsystem beschränken das Budget ...
Die Leistungen sind nicht mehr frei Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Kassen haben Änderungen des Honorarsystems beschlossen, die ab dem 1. Juli 2010 gelten. Nach den neuen Regeln werden aus der „Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung“ (MGV) zunächst
Neuregelung der belegärztlichen Vergütung ...
Honorararzt mit Belegbetten oder Krankenhaus mit Honorar-Belegern? Belegärzte, Vertragsärzte mit eigener Zulassung, behandeln im Krankenhaus ihre eigenen Patienten. Da sie keine Krankenhausangestellten sind, erfolgt die Abrechnung zulasten der Gesamtvergütung über die KV. Durch die Honorar- und
Steuerehrlichkeit mit der Strafkeule erzwingen? ...
Warum der Staat im Glashaus sitzt Rund eine Milliarde Euro an Mehreinnahmen von Steuersündern, die von den Schweizer Steuerdaten-CDs aufgeschreckt wurden und beim Finanzamt Selbstanzeige erstattet haben – manchen Politikern ist das noch nicht genug. Sie verlangen, dass Selbstanzeigen nicht lä




