RA-Horrion: Vollkasko darf bei alkoholisiertem Fahrer Zahlung um 75% kürzen - Verkehrsrecht Dresden

RA-Horrion: Vollkasko darf bei alkoholisiertem Fahrer Zahlung um 75% kürzen - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

ID: 201250

Schadensregulierung nur in Höhe von 25% durch Vollkasko, wenn Versicherungsnehmer alkoholisiertem Dritten Fahrzeug überlässt - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.



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(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Vollkaskoversicherung ist berechtigt, den Eigenschaden um 75% zu kürzen, wenn Versicherungsnehmer das Fahrzeug an alkoholisierten Dritten überlassen hat (Urteil LG Bonn vom 31.07.2009, Az. 10 0 115/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

Versicherungsnehmer A ist vollkaskoversichert. Er ist mit dem späteren Fahrer B bei einer Feier. B trinkt 10-15 Bier. A erkennt Alkoholisierung und überlässt B trotzdem das Fahr¬zeug. A verklagt die Versicherung auf 75% des Schadens, nachdem er 25% erhalten hatte. A verliert.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht. Die Alkoholisierung des B war erkennbar. Die Leistungskürzung der Versicherung in Höhe von 75% ist daher zu recht erfolgt.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Die Fahrzeugüberlassung an Dritte, bei denen bereits der Anschein einer Alkoholisierung besteht, ist stets zu unterlassen ", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.05.2010 - 08:59 Uhr
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