RA Horrion: Richtige Restwertermittlung bei Totalschaden - Verkehrsrecht Dresden.

RA Horrion: Richtige Restwertermittlung bei Totalschaden - Verkehrsrecht Dresden.

ID: 202297

Bei Totalschaden muss Gutachter grundsätzlich mindestens 3 Restwertkaufangebote regionaler Händler im Gutachten konkret benennen - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden



RA Horrion: Richtige Restwertermittlung bei Totalschaden - Verkehrsrecht Dresden.RA Horrion: Richtige Restwertermittlung bei Totalschaden - Verkehrsrecht Dresden.

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Der Geschädigte darf regelmäßig auf die Richtigkeit der Restwertermittlung in dem von ihm eingeholten Gutachten vertrauen. Allerdings müssen darin zumindest 3 Restwertkaufangeboten konkret benannt sein (BGH, Urteil vom 13.10.2009, Az. VI ZR 318/08).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

A gerät mit seinem Pkw Mercedes Benz 170 A in der Region Saarbrücken unverschuldet in einen Unfall. Sein Gutachter stellt Totalschaden mit Restwert EUR 1.000,00 fest. Hierzu steht im Gutachten nur, dass der ausgewiesene Restwert auf Angeboten von Inserenten beruhe. A lässt Fahrzeug reparieren und fordert Abrechnung auf Totalschadenbasis. Versicherung V verweist auf das von ihr beschaffte Restwertangebot eines Händlers in Frankfurt a. M. in Höhe von EUR 4.210,00. Sie kürzt die Zahlung daher um EUR 3.210,00.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Abrechnungsgrundlage kann nur ein Gutachten mit korrekter Ermittlung des Restwertes sein. Regelmäßig erforderlich ist die korrekte Benennung von 3 Restwertkaufangeboten des regionalen Händlermarktes. Dann ist es dem Geschädigten auch nicht zumutbar, sich auf überregionale Kaufangebote einzulassen.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Der Geschädigte sollte die obigen Voraussetzungen im Gutachten genau prüfen. Daneben wird Streit vermieden, wenn man sich frühzeitig mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzt", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Datum: 20.05.2010 - 20:47 Uhr
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