Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Pflicht Wohnräume zu Beheizung: Darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter die Wohnung nicht ausreichend heizt?
ID: 202565
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Pflicht Wohnrä(firmenpresse) - Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hagen (Urteil vom 19.12.2007, Az. 10 S 163/07) steht dem Vermieter ein Recht zur Kündigung zu, wenn der Mieter trotz Abmahnung eine ausreichende Beheizung der Mieträume unterlässt. Das Landgericht Hagen hat die Kündigung für zulässig erklärt, obwohl im konkreten Fall ein Schaden noch gar nicht eingetreten war.
Tipp Mieter: Sie haben immer die Pflicht, die Wohnung ordnungsgemäß zu beheizen, auch wenn sich dazu im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine Ausführungen finden. Wenn Sie diese Pflicht verletzen, riskieren Sie eine fristlose Kündigung. In der Wohnung können sich auch gesundheitsgefährdende Schimmelpilze bilden. In diesem Fall werden Sie dann schadensersatzpflichtig. Neben dem ordnungsgemäßen Beheizen der Mieträume verlangt die Rechtsprechung auch ein mehrmaliges Durchlüften am Tag. Das Ankippen von Fenstern reicht hierzu nicht aus.
Tipp Vermieter: Vor einer Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Beheizung der Mieträume ist in jedem Fall eine (mehrmalige) Abmahnung des Mieters erforderlich. Es ist äußerst zweckmäßig, im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung eine genaue Regelung zur Beheizung und Lüftung der Wohnung aufzunehmen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin-Mitte
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117
Berlin
fachanwalt(at)mietrechtler-in.de
030 4000 4999
http://www.mietrechtler-in.de
Datum: 21.05.2010 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 202565
Anzahl Zeichen: 1546
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 390 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Pflicht Wohnräume zu Beheizung: Darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter die Wohnung nicht ausreichend heizt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s
Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku
Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol
Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm
Hoher Besuch am Huangpu ...
Shanghai. Am gestrigen Donnerstag, 20. Mai, empfing der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Dirk Elbers, Deutschlands Staatsoberhaupt, Bundespräsident Horst Köhler, im Düsseldorfer Pavillon. Düsseldorf präsentiert sich auf der EXPO 2010 in der ?Urban Best Practices Area" (UBPA) als s
Unfallversicherung: Unfallgefahren und Zielgruppen ...
Die private Unfallversicherung ist und bleibt ein wichtiger Versicherungsschutz. Denn statistisch gesehen kommt es in Deutschland jährlich zu 8 Mio. Unfällen, die schwere körperliche Folgen nach sich ziehen können. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz kann es für den Betroffenen sehr sch
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie informiert sich über Energiepolitik und neue Wirtschaftsaktivitäten in Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabisc ...
Vom 28. Mai bis zum 3. Juni 2010 besucht eine Delegation des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Kuwait. Weitere Mitglieder der Delegation sind die Abgeordneten Dr. Martin H
Staatsministerin Pieper traf den Hohen Repräsentanten der Allianz der Zivilisationen, Präsident a.D. Jorge Sampaio ...
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, ist heute (20.05.) zu einem Gespräch mit dem Hohen Repräsentanten der Allianz der Zivilisationen (AoC), dem ehemaligen Staatspräsidenten Portugals, Jorge Sampaio, zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Begegnung stand der Ausblick auf da




