"Impressumspflicht" bei E-Mails?

"Impressumspflicht" bei E-Mails?

ID: 204376

Heiß diskutiert wird eine Art Impressumspflicht bei E-Mails. Sollte dieses Gesetz verabschiedet
werden, droht Unternehmen eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.



(firmenpresse) - Urheber- und Wettbewerbsrecht sind ständiger Brennpunkt im Bereich Internet. Seit einiger
Zeit wird die Impressumspflicht für E-Mails heiß diskutiert. Mitarbeiter müssten in diesem Fall
darauf achten, ihre E-Mails für die berufliche Korrespondenz mit den nötigen Pflichtangaben
zu versehen. Bei Missachtung droht den Unternehmen eine Klage wegen unlauteren
Wettbewerbs.

Bei Fragen im Bezug auf das Wettbewerbs- und Arbeitsrecht steht die Kanzlei Wagner + Gräf
ihren Mandanten mit kompetenten Fachwissen zur Seite. Die oberste Maxime der Kanzlei ist
die Konfliktvermeidung. Diese schließt mit ein, dass neue Gesetze und Tendenzen mit
sicheren und praktikablen Lösungen umgesetzt werden. Eine fachkundige und individuelle
Beratung steht dabei im Vordergrund.


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drucken  als PDF  Große »Patchy Paul«-Umfrage von FUN FACTORY: Worauf stehen deutsche Frauen? 150 Jahre GDB – 150 Jahre Engagement für Blinde und schwerst Sehbehinderte
Bereitgestellt von Benutzer: Gawlik
Datum: 27.05.2010 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 204376
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