Radfahrerin stürzt wegen Hund
In Littenweiler war eine Radfahrerin schwer gestürzt, weil ihr ein unangeleinter Hund in ihren Weg lief. Die einundzwanzig jährige Frau wurde mit ihren Verletzungen mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Auf die Hundehalterin kommen nun neben einer Anzeige wegen Körperverletzung auch hohe Kosten zu.
Tierhalter haben die Möglichkeit sich vor Situationen wie diesen zu schützen. Da die Reaktionen von Tieren nie zu einhundert Prozent vorhersehbar sind, wird den Vierbeinern ein tierisches Gefährdungspotential zugeschrieben. Gesetzlich ist es so geregelt, dass Hundehalter absolut für Schäden, die ihr Tier verursachen haften. Dabei ist unwichtig, ob sie eine Mitschuld trifft, oder ob sie fahrlässig gehandelt haben. Alleine die Tatsache, dass sie einen Hund halten macht sie haftungspflichtig. Im Falle der Hundehalterin aus Littenweiler könnte dies also Forderungen wie Schmerzensgeld, Regressansprüche der Krankenkasse der Geschädigten, möglicher Verdienstausfall der Geschädigten und die Reparaturkosten für das Fahrrad bedeuten. Falls die Frau jedoch eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, würde diese sämtliche Kosten übernehmen. Andernfalls würde die Hundehalterin mit ihrem Privatvermögen haften - und dies kann je nach Schadensfall den finanziellen Ruin bedeuten. Man stelle sich vor die Radfahrerin hätte sich derart schwer verletzt, dass sie nicht mehr in der Lage wäre einer Arbeit nachzugehen. Lebenslange Zahlungen wären die Konsequenz für die Hundehalterin. Aber Vorsicht: beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollte man stets auf die Leistungen achten. Wichtig wäre in diesem Fall, dass das Führen ohne Leine mitversichert ist!
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Datum: 04.06.2010 - 16:47 Uhr
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