BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“

ID: 222207

Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.



(firmenpresse) - Der BGH hat am 29.06.2010 entschieden, dass Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn Provisionen zu niedrig ausgewiesen werden. Die Entscheidung des XI. Zivilsenates betrifft Schadensersatzansprüche einer Anlegerin und erging im Zusammenhang mit einer sogenannten „Schrottimmobilie“. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig Az. XI ZR 104/08 bestätigt.

Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei der die Vermittlerfirma Heinen & Biege einer Käuferin im Jahre 1996 eine Eigentumswohnung in Hamburg vermittelte. Die Finanzierung dieser Steuersparimmobilie, welche sich später als Schrottimmobilie herausstellte, sollte über zwei Bausparverträge von der Badenia Bausparkasse erfolgen. Laut Vertragsunterlagen sollte die Provision für die Vermittlung der Wohnung und des Kredits insgesamt 5,86 Prozent des Wohnungspreises betragen. Die Beweisaufnahme hat allerdings ergeben, dass vorliegend in Wirklichkeit Provisionen in Höhe von 15% geflossen sind.

In der Begründung der Entscheidung wird ausgeführt, dass bei der Anlegerin bewusst der falsche Eindruck erweckt wurde, dass die beiden o. g. Firmen für die Vermittlung der Eigentumswohnung und der Finanzierung insgesamt lediglich die im Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag genannte Provision erhalten. Nachträglich stellte sich heraus, dass hier fast dreimal so hohe Provisionen geflossen sind.

Der BGH stellte weiter fest, dass die Badenia Bausparkasse und die Vermittlerfirma Heinen & Biege auf diese Weise in sehr vielen Fällen bundesweit in institutionalisierter Art und Weise zusammen gewirkt haben. Wegen dieser festgestellten arglistigen Täuschung hat die Käuferin zu Recht Schadensersatz zugesprochen bekommen. Die Klägerin kann aufgrund dieser Entscheidung die Rückabwicklung der Verträge verlangen. Sie muss sich lediglich die erlangten Vorteile, wie Mieteinnahmen und die erfolgte Steuerersparnis, anrechnen lassen.

Fazit
Diese Entscheidung hat somit große Bedeutung für viele Anleger, die Ihre Kapitalanlage und ihre Finanzierung von diesen beiden Firmen vermittelt bekommen haben. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers vom BGH Bankensenat hat der Badenia Bausparkasse empfohlen, sich mit den Käufern in ähnlichen, noch anhängigen Angelegenheiten zu einigen.



Betroffenen Anlegern wird geraten, die in ihrem Fall bestehenden rechtlichen Optionen durch einen auf dem Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist grundsätzlich auch auf Schrottimmobilien anwendbar, bei denen die Vermittlerfirma und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammen gewirkt haben.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



Leseranfragen:

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



drucken  als PDF  ADF Inkasso - Basiszinssatz bleibt unverändert bei 0,12 % Patienten leiden unter der Krise an den Finanzmärkten. Versicherung will Opfer nicht entschädigen
Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 12.07.2010 - 16:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 222207
Anzahl Zeichen: 3125

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Andreas Frank
Stadt:

Esslingen am Neckar


Telefon: 0711-9308110

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.07.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 903 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH stärkt weiter Verbraucherrechte bei „Schrottimmobilien“"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schiffsfonds Insolvenz: HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ unter vorläufiger Zwangsverwaltung ...
Der 2007 seitens des Schiffsfonds Initiators Hanse Capital aufgelegte HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste infolge Zahlungsunfähigkeit über das Vermögen der Fondsgesellschaft „HC US/EURO FLOTTENFONDS“ die vorläufige Zwangsverwalt

Risiko Wechselkursfalle II: Auch HGA–Fonds geraten unter Druck ...
Vier namhafte HGA-Fonds betroffen Betroffen von den Wechselkursschwankungen und der damit einhergehenden Verteuerung der die Finanzsituation des jeweiligen Fonds weiter belastenden Kredite sind die Anleger nachfolgend aufgeführter geschlossener Immobilienfonds: HGA Objekt München AG &

Geschlossene Fondsbeteiligungen: Wechselkursfalle schnappt zu ...
Fremdwährungsdarlehen: Über 100 Fonds namhafter Initiatoren betroffen Gelockt von den günstigen Zinsen nahmen seit Ende der 90er Jahre etliche Initiatoren geschlossener Immobilen- als auch Schiffsfondsbeteiligungen eine Vielzahl krisensicher geglaubter Fremdwährungsdarlehen auf. Schätzu


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann


kick-back Rechtsprechung des BGH auch auf Altfälle anwendbar ...
Zum wiederholten Male hat sich der BGH hinsichtlich der Frage nach der Aufklärungspflicht versteckter Rückvergütungen (kick-back) auf die Seite der Verbraucher gestellt. Nach dem am 29.06.2010 zu Gunsten des betroffenen Anlegers ergangenen Beschluss des BGH (Az.: XI ZR 308/09) kann sich eine B

Patienten leiden unter der Krise an den Finanzmärkten. Versicherung will Opfer nicht entschädigen ...
Nach weiteren misslungenen Operationen sitzt er heute im Rollstuhl, ist schwerst geschädigt und leidet dauerhaft unter Schmerzen. Obwohl ein positives Gutachten der Ärztekammer Köln vorliegt, das den Behandlungsfehler nachweist, verweigert der Versicherungsträger des Krankenhauses die Entschäd

ADF Inkasso - Basiszinssatz bleibt unverändert bei 0,12 % ...
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist Grundlage für die Ermittlung des Zinsschadens im Verzug und deshalb im Forderungsmanagement sowohl für Inkassounternehmen als auch für Firmen relevant. Bei der Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 wird unterschieden, ob es sich um

Copyright-Vermerk muss an geeigneter Stelle angebracht werden ...
Sinnvoll und Erfolg versprechend sind solche Vermerke natürlich nur, wenn sie unmittelbar am Kunstwerk haften und in gut sichtbarer Position dargestellt werden. So entschied auch das Landgericht Bielefeld am 12.04.2010 (Az.: 4 O 293/06). Verhandelt wurde in einem Fall, in dem sich die Parteien


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z