Eine Hausratversicherung dient nicht nur zur Wiederbeschaffung von beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Hausratgegenständen, auch durch einen Schaden anfallende Kosten werden abgedeckt.
Hausratversicherung - versicherte Kosten
(firmenpresse) - Die Hausratversicherung schützt die Einrichtung eines Hauses oder einer Wohnung vor Schäden durch Feuer, Leistungswasser, Einbruch, Sturm oder Hagel. Diese Gefahren können in manchen Fällen auch zu einem Totalverlust führen, so dass der Rahmen der Versicherungssumme komplett ausgeschöpft wird. Da bei einem Versicherungsfall zusätzliche Kosten entstehen können, erstattet die Hausratversicherung für diese versicherten Kosten noch einmal zusätzlich 10 Prozent (VHB 2008, Allgemeine Bedingungen zur Hausratversicherung) über die Versicherungssumme hinaus, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Familie Jansen bewohnt eine 84-Quadratmeter-Wohung in einem Mehrfamilienhaus. Die Versicherungssumme haben sie nach dem Standartwert mit 650 Euro pro Quadratmeter versichert, also 54.600 Euro. Durch den Vorsorgebeitrag erhöht sich die Versicherungssumme um 10 Prozent, falls es zu einem Totalschaden kommt. Dieser Vorsorgebetrag wird von der Hausratversicherung als Sicherheitspolster beitragsfrei eingeräumt, da im Laufe der Zeit sich der Wert des Hausrates etwa durch Neuanschaffungen erhöht.
Bei einem Wohnungsbrand verliert Familie Jansen ihr gesamtes Hab und Gut. Nach der Rettung durch die Feuerwehr besitzen sie buchstäblich nur noch das, was sie am Leib tragen. Die Hausratversicherung erstattet den Schaden, der sich auf insgesamt 58.000 Euro beläuft. Durch den Vorsorgebetrag, der mit in die Erstattung einfließt, bleiben noch 2.060 Euro übrig. Zusammen mit den 10 Prozent Aufräumungskosten bleiben für Familie Jansen noch 7.520 Euro, um die Kosten für den Abtransport der zerstörten und kontaminierten Sachen zu bezahlen. Da diese durch den Brand Sondermüll sind, können diese nicht als normaler Sperrmüll abgeholt werden.
Zusätzlich zu den Aufräumungskosten, die mit 10 Prozent der Hausratversicherungssumme abgedeckt sind, erstattet die Hausratversicherung in diesem Rahmen auch Bewegungs- und Schutzkosten. Ein Beispiel: Durch einen Leitungswasserschaden in der Wand der Küche muss ein Rohr ausgetauscht werden. Dafür muss die Einbauküche zunächst abgebaut und nach dem Austausch auch wieder fachgerecht aufgebaut werden. Dieses ist naturgemäß mit Kosten verbunden, die aber im Rahmen der Schutz- und Bewegungskosten erstattet werden.
Allein ein Küchenbrand kann ausreichen, um eine Wohnung oder ein Haus für einen längeren Zeitraum unbewohnbar zu machen. Die Wohnung ist verrußt und muss dekontaminiert und renoviert werden. Die Bewohner müssen vorübergehend ist Hotel ziehen. In der Hausratversicherung ist dafür eine Erstattung vorgesehen, die sich in Promille an der Versicherungssumme orientiert. Der Erstattungssatz sowie die Dauer kann individuell vereinbart werden.
Zum Zwecke der Renovierung werden die nur leicht verschmutzen Möbel aus der Wohnung gebracht und während der Sanierung eingelagert. Dafür hat der Versicherungsnehmer ebenfalls Anspruch auf Erstattung durch seine Hausratversicherung. Auch hier wird die Dauer der Erstattung individuell vereinbart. Ebenso werden die Transportkosten übernommen, die durch z. B. eine Spedition anfallen können.
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
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