Eine Unfallversicherung als wichtiger Schutz für das ganze Leben

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ID: 236010

Wie ist der Unfallschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt? Es gibt viele Regelungen, wann Leistungen bei einem Unfall erbracht werden. Man kann auch schnell merken: Ohne private Unfallversicherung ist der Schutz nur lückenhaft.



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(firmenpresse) - Die Unfallversicherung schützt den Bürger bei den materiellen Folgen eines Unfalls, so die landläufige Meinung in Deutschland. Dieses stimmt aber nur zum Teil, denn es muss zunächst unterschieden werden, ob es sich beim Versicherungsschutz um die Gesetzliche oder die private Unfallversicherung handelt. Der Unterschied ist nämlich sehr groß und kann nach einem Unfall für den weiteren Fortgang des Lebens eine bedeutende Rolle spielen.

Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

In der Gesetzlichen Unfallversicherung werden lediglich Wege- und Arbeitsunfälle versichert. Nur in der privaten Unfallversicherung besteht auch für alle anderen Aktivitäten weltweit Schutz rund um die Uhr. Nach dem 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) werden Leistungen fällig bei einem Arbeitsunfall infolge der Arbeit selbst. Hier muss der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der Arbeit liegen.

Als Wegeunfälle bezeichnet das SGB VII alle Unfälle, die auf dem mit der versicherten Tätigkeit unmittelbar zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit geschehen. Dazu gehören auch Umwege, die der Versicherte machen muss, um seine Kinder wegen der Berufstätigkeit in fremde Obhut zugeben. Auch der Unfall auf Umwegen, um eine Fahrgemeinschaft oder bei auswärtiger Übernachtung fällt in den Versicherungsschutz nach dem SGB VII. Bei Kinder und Jugendlichen gehören der Schulweg und der Weg zum Kindergarten und der dortige Aufenthalt ebenfalls zum Versicherungsschutz.

Damit lässt sich ableiten, dass die Gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Bereiche des täglichen Lebens absichert. Dieses lässt sich nur mit der privaten Unfallversicherung bewerkstelligen. Denn häufig ist gerade im Berufsleben Klärungsbedarf gegeben, ob ein Unfall allein den beruflichen Alltag betrifft. Beispiel hierfür gibt es genug:

Ein Mitarbeiter wird von seinem Arbeitgeber für eine mehrtägige Fortbildung angemeldet. Während der gesamten Zeit der Fortbildung genießt sein Mitarbeiter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Besucht der Mitarbeiter, etwa in seiner Freizeit aus eigenem Antrieb eine Bildungsmaßnahme, besteht Unfallschutz nur durch die private Unfallversicherung, auch wenn die Fortbildung den Interessen des Arbeitgebers dient.



Auch der Betriebsausflug liegt im Rahmen des Schutzes der Gesetzlichen Unfallversicherung. Treffen sich jedoch Kollegen zu einer selbst initiierten Tour, besteht hier nur der Unfallschutz über die private Unfallversicherung. Ebenso sind Einkäufe auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg nur im Rahmen der privaten Unfallversicherung abgedeckt.

Bildquelle: Jens Bredehorn, www.pixelio.de
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