Gebäudeversicherung: Klauseln erweitern den Standard-Versicherungsschutz: Versicherte Gefahren und

Gebäudeversicherung: Klauseln erweitern den Standard-Versicherungsschutz: Versicherte Gefahren und Schäden Teil 1

ID: 241943

Rund um geschützt mit der Gebäudeversicherung sind die eigenen vier Wände. Der Standardschutz lässt sich mit Sondervereinbarungen auch noch erweitern.



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(firmenpresse) - Haus und Hof gehört für die Bundesbürger zu mit zur wichtigsten Kapitalanlage. Man schafft sich für die Zukunft die eigenen vier Wände, um unabhängig von Miete zu sein und im Alter keine großen finanziellen Aufwendungen mehr zu haben. Hierfür wird in den jungen viel Kraft und Geld investiert. Oftmals dauert es mehrere Jahrzehnte, bis alles so geschaffen ist, wie man es sich wünscht oder die Finanzierung abgeschlossen ist.

Um sich diesen Standard zu sichern, ist die Gebäudeversicherung ein absolutes Muss. Nicht nur, dass finanzierende Banken diese als Sicherheit im Schadensfall fordern, auch jeder Hauseigentümer sollte sich bewusst sein, dass die Gebäudeversicherung der einzige Schutz für die eigenen vier Wände ist. Gefahren gibt es reichlich, z. B. durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen bieten einen gewissen Standard, um im Schadensfall eine solide Absicherung zu haben. Abweichend davon kann der Hauseigentümer mit vielen zusätzlichen Klauseln sein Eigentum individuell absichern. Im Bereich der versichten Gefahren ist eine umfangreiche Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich.

Überspannung: In der Klausel 7160 bietet die Gebäudeversicherung zusätzlich Schutz bei Schäden durch Blitzschlag oder atmosphärischen Störungen, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten infolge von Überspannung, Überstrom und Kurzschluss im versicherten Objekt.

Einschluss von Nutzwärmeschäden: Nach den Bedingungen zur Gebäudeversicherung §2 sind Brandschäden, die durch Nutzwärme entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt auch für Sachen, mit denen oder durch die Nutzfeuer erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Mit der Klausel PK 7161 wird der Versicherungsschutz um dieses Risiko erweitert.



Fahrzeuganprall: In § 1 der Bedingungen zur Gebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Was passiert aber, wenn ein Straßenfahrzeug das Haus rammt und es zu einem schweren Gebäudeschaden kommt? Dann greift die Klausel 7165, die den Versicherungsschutz für diese Situation bietet. Allerdings sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen oder Wegen nicht versichert.

Regenfallrohre innerhalb von Gebäuden: Für die Gefahr Leitungswasser besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren. In Erweiterung dazu bietet die Klausel 7166 auch Versicherungsschutz für Nässeschäden, die durch austretendes Regenwasser von Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes entstehen.

Bildquelle: Dagmar Flemming, www.pixelio.de
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