RA - Horrion: Abrechnungsprobleme bei Schwarzarbeit - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

RA - Horrion: Abrechnungsprobleme bei Schwarzarbeit - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

ID: 242704

RA - Horrion: Bei Aufdeckung von Schwarzarbeit wird im Sozialversicherungsrecht eine Netto¬lohnabrede fingiert, nicht jedoch im Arbeitsrecht - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt
Dresden.



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(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Die Abrede einer Schwarzarbeit ist keine Nettolohnabrede in Höhe der Zahlungen, so wie dies § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV für die Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Die Parteien vereinbaren ja gerade, dass die Lohnnebenkosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden sollen (BAG, Beschluss vom 17.03.2010, Az.: 5 AZR 301/09).

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

AN arbeitet in Spielothek auf Basis EUR 400,00, jedoch arbeitet AN weitere 165 Stunden mo¬natlich und erhält weitere EUR 900,00 plus Provisionen. Hiervon werden keine Abzüge wegen Lohnsteuer und Sozialversicherung vorgenommen. Es kommt nach Kündigung zum Streit mit AG. AN klagt auf weitere Nettovergütung in gezahlter Höhe für die Restdauer des
Arbeitsverhältnisses. AG erkennt die Forderung nur als Bruttovergütung an.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

AG bekommt vor dem BAG recht. Für die Sozialversicherungsabgaben gibt es die Vor¬schrift § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV. Danach gilt bei illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeit) ei¬ne Nettolohnabrede als vereinbart. Auf dieser Grundlage werden die Sozialversicherungs¬beiträge berechnet. Diese Vorschrift gilt aber nicht für die Feststellung des Lohnanspruchs im Arbeitsrecht. Vorliegend war das Gericht nur zu einer Bruttolohnabrede gekommen.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Schwarzarbeitsverhältnisse sind in vielfacher Hinsicht problematisch. Es bestehen erheb¬liche strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Haftungsfolgen. Die Nachteile überwiegen die Vorteile", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



drucken  als PDF  RA - Horrion - Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. RA-Horrion: Auch ohne Erwerbstätigkeit Restschuldbefreiung möglich - Insolvenzrecht Berlin.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.08.2010 - 12:55 Uhr
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