Bundessozialgericht hat entscheiden: Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf Rentenerhöhung!
Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf Rentenerhöhung!
Jena, 15. August 2010. In einer spektakulären Entscheidung hat das Bundessozialgericht der unsozialen und ungerechten Anwendung gesetzlicher Regelungen zu Lasten der "Technischen Intelligenz" - ehemaliger DDR-Ingenieure endlich einen Riegel vorgeschoben. In vielen Fällen hat das für die Betroffenen deutliche Rentenerhöhungen zur Folge.
In sechs Verfahren hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit den Anwartschaften der zusätzlichen Altersversorgung für die "Technische Intelligenz" zu befassen. Die Kläger machten in den Verfahren zusätzliche Ansprüche geltend. Im Monat kann das schon einmal im Bereich von 50 Euro zusätzlich liegen. Allen erging es dabei mit ihren Anwartschaften ähnlich. Ihre damaligen Arbeitgeber, die in der Regel VEBe, hatten durch Abgabe einer Umwandlungserklärung vor dem 01.07.1990 die Weichen für die Zukunft im wiedervereinigten Deutschland gestellt. Den Zeitpunkt dieser Erklärung nahmen die Rentenversicherungsträger an, um - sofern diese Erklärung vor dem 01.07.1990 abgegeben worden ist - die Beschäftigung in einem Volkseigenen Betrieb am 30.06.1990 zu verneinen. Auf die tatsächliche Eintragung im Handelsregister wurde nicht abgestellt.
Das Bundessozialgericht hat dieser Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Regelungen nun einen Riegel vorgeschoben. Es sei - entgegen der Ansicht der Instanzgerichte und der Rentenversicherungsträger - gerade nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Umwandlungserklärung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Handelsregister. Dieser lag in der Regel nach dem 30.06.1990, so dass - sofern es sich um einen Produktionsbetrieb handelte - von einem Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen auszugehen ist. Die Anwartschaften sind demnach bei der Rentenberechnung mit zu berücksichtigen.
Betroffene, die in ihrem Rentenbescheid oder dem Bescheid zur Bestätigung des Rentenverlaufes den Passus "leere Hülle" finden, können diesen Bescheid von einem Vereinsanwalt des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. kostenlos überprüfen lassen.
Weitere Informationen unter www.gegendiskriminierung.de.
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Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD e.V.) wurde von engagierten Bürgern im Jahr 2008 gegründet.
Ziele des Vereins sind die Verhinderung von Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und damit der Schutz wehrloser und diskriminierter Mitbürger sowie die Beratung und Aufklärung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Verbrauchern, ausländischen Mitbürgern und Diskriminierten.
Darüber hinaus will der Verein das Bewusstsein für eine Anti-Diskriminierung schaffen und damit gleichzeitig auch dazu beitragen, dass es künftig weniger Diskriminierungsfälle in Deutschland gibt. Diskriminierung muss im Bewusstsein der Bevölkerung geächtet werden.
Auf der anderen Seite will der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. aber auch den Betroffenen dabei helfen, dass sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen und ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen, Behörden, Privatfirmen oder Organisationen erfolgt ist.
Der DSD e.V. versteht sich als eine überparteiliche Nichtregierungsorganisation und ist unabhängig von staatlichen Zuschüssen.
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Datum: 16.08.2010 - 09:31 Uhr
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