Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und Fahrfehler begründen Anscheinsbeweis für Haftung, wenn nüchterner Fahrer in der Verkehrssituation Unfall vermieden hätte (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az. 6 U 159/9).
Fahrer F fährt nachts mit 1,17 Promille auf BAB. Er fährt auf mittlerer Spur. F macht starke Lenkbewegung, so dass sein Fahrzeug nach links gegen die Leitplanke gerät und auf Fahrbahn stehen bleibt. Fahrer G fährt mit ca. 150 km/h auf. Laut Gutachten wäre bei ca. 78 km/h der Unfall vermeidbar gewesen. Fahrzeug des F hatte keine Beleuchtung mehr an.
Bei der Haftungsabwägung nach § 17 StVG sind die beiderseitigen Verursachungsbeiträ¬ge der Unfallbeteiligten zu ermitteln und nach ihrer Gewichtung gegeneinander abzuwä¬gen. Absolute Fahruntüchtigkeit darf mit einbezogen werden. Für die Lenkbewegung des F gab es keine plausible Erklärung. Es war zulässig, diese Lenkbewegung auf die absolu¬te Fahruntüchtigkeit zurückzuführen. Der G war schneller als Sichtgeschwindigkeit gefahren Die Haftung ist 1/3 zu 2/3 zu lasten F.
Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Alkoholfahrten entfalten in mehrerer Hinsicht Probleme. Der Fahrer haftet bußgeldrechtlich oder strafrechtlich und zivilrechtlich und kann seine Fahrerlaubnis verlieren", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
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"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
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Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
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Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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