AGAD kritisiert mangelnden arbeitsrechtlichen Verstand am Kabinettstisch
Heimliche Videoüberwachung muss als letztes Mittel zurÜberführung von Arbeitnehmern möglich bleiben
"Das BAG billigt dem Arbeitgeber eine notwehrähnliche Lage zu. Dieses Notwehrrecht nimmt ausgerechnet die FDP nun allen Arbeitgebern", kritisiert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Geschäftsführer des AGAD. "Es hilft auch nicht, wenn die FDP meint, der Arbeitgeber könne morgens und abends die Kasse nachzählen. In vielen Fachgeschäften haben anders als im Supermarkt mehrere Mitarbeiter Zugang zu einer Kasse".
Die heimliche Videoüberwachung müsse daher im Arbeitsverhältnis als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben. "Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen mehr arbeitsrechtlicher Verstand ist als am gestrigen Kabinettstisch," hofft Dr. Klug.
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Über den AGAD
Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) betreut zur Zeit ca. 300 Unternehmen mit etwa 20.000 Arbeitnehmern aus den Zuständigkeitsbereichen der Industrie- und Handelskammern Arnsberg, Bochum, Dortmund und Hagen sowie dem Standort Castrop-Rauxel.
Der AGAD berät und unterstützt seine Mitgliedsfirmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, stellt seinen Mitgliedern für die tägliche Praxis arbeitsrechtliche Verträge zur Verfügung, die stets auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind, gewährt ihnen Rechtsbeistand bei Erstattungsansprüchen des Arbeitsamtes, den Verfahren beim Integrationsamt und in Einigungsstellen und vertritt sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Jedes Jahr führen die Rechtsanwälte der AGAD rund 300 Prozesse für die Mitglieder. Darüber hinaus führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen.
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Datum: 26.08.2010 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 247934
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Oliver K.-F. Klug
Stadt:
Dortmund
Telefon: 02 31 43 37 01
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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