Filesharing – Ermittlungen wegen Verbreitung pornographischer Darbietung eingestellt (Anzeige durc

Filesharing – Ermittlungen wegen Verbreitung pornographischer Darbietung eingestellt (Anzeige durch C-S-R Rechtsanwälte)

ID: 250781

ilex erwirkt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Cottbus nach § 170 Abs. 2 StPO gegen Internetanschlussinhaber. Mandant von dem Vorwurf einer Strafhandlung vollständig befreit.



(firmenpresse) - Der Fall

Gegen einen Mandanten der Kanzlei ilex wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Verbreitens pornographischer Darbietungen und Urheberrechtsverletzung ermittelt. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Werk mit pornographischem Inhalt über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Die Akteneinsicht ergab, dass eine Anzeige der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte den Stein ins Rollen gebracht hatte.

Die Kanzlei, die in diesem Verfahren die Rechte der Firma GMV Media GmbH & Co. KG vertrat, legte u. a. eine IP Adresse und Uhrzeit/Datum vor, aus dem sich die Rechtsverletzung ergeben sollte. Über diese Daten ermittelte die Staatsanwaltschaft bei dem Internetprovider des Betroffenen dessen Anschrift.

Internetanschlussinhaber im Visier der Staatsanwaltschaft

Den Mandanten traf das polizeiliche Vorladungsschreiben wie aus heiterem Himmel. Bereits in der ersten Beratung stellte sich heraus, dass die Vorwürfe unbegründet waren: Der Mandant hatte zu keinem Zeitpunkt das betreffende Filmwerk heruntergeladen. Zum Zeitpunkt des vermeintlichen Downloads befand sich der Mandant nicht in der Nähe seiner Wohnung.

In der folgenden Verteidigung gelang es den Anwälten der Kanzlei ilex, den Tatverdacht gegen ihren Mandanten vollständig zu erschüttern: So bestanden schon Zweifel an der Korrektheit der von der Anzeigeerstatterin ermittelten Daten. Zudem fußte die Verteidigung auf dem Umstand, dass selbst bei der Annahme korrekter Daten nur die Eigenschaft des Mandanten als Internetanschlussinhaber feststand. Wer das betreffende Filmwerk tatsächlich heruntergeladen hatte, ergab sich hieraus indes nicht. Es gelang, erhebliche Zweifel an der Täterschaft des ilex-Mandanten zu begründen.

Nicht nur die Abwehr der im Falle einer Verurteilung drohende Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu einem Jahr erleichterte den Mandanten von ilex: Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens machte auch klar, dass der Internetanschlussinhaber nicht per se das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung entgegensieht.




Markus Timm
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Bereitgestellt von Benutzer: Schultelaw
Datum: 01.09.2010 - 17:21 Uhr
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