Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer und Vorauszahlungen

Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer und Vorauszahlungen

ID: 255776

Private Kapitaleinkünfte unterliegen im Regelfall ab 2009 der Abgeltungsteuer. Da in Einzelfällen die 25%ige Abgeltungsteuer höher ausfallen kann als die Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach § 32a EStG (Regeltarif), hat der Gesetzgeber mit der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Möglichkeit geschaffen, die privaten Kapitaleinkünfte auf Antrag mit dem niedrigeren individuellen Einkommensteuertarif zu besteuern. Fraglich ist, inwieweit die Günstigerprüfung bereits bei Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung Anwendung findet.



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(firmenpresse) - Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun auf die schriftliche Frage einer Bundestagsabgeordneten klargestellt, dass in Abstimmung mit allen Bundesländern die Günstigerprüfung prinzipiell bei Ermittlung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zu berücksichtigen ist. Somit kann es im Einzelfall zu einer Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung kommen.
Gleichzeitig weist das BMF aber daraufhin, dass die Berücksichtigung der Günstigerprüfung bei der Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung teilweise erst von Hand durch die Sachbearbeiter erfolgen kann, da eine programmtechnische Umsetzung nicht sichergestellt ist. Wörtlich heißt es: "Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in der Sitzung KSt 11/10 vom 21. bis 23. April 2010 beschlossen, dass die Kapitaleinkünfte einschließlich der anzuwendenden Kapitalertragsteuer im Vorauszahlungs-Festsetzungsverfahren anzusetzen sind, sofern die Kapitalerträge aufgrund der Günstigerprüfung in die vorangegangenen Veranlagung einbezogen wurden oder in die zukünftige Veranlagung einzubeziehen sind.
Die programmtechnische Anpassung der Einkommensteuer-Festsetzungsprogramme bleibt den Ländern in eigener Zuständigkeit entsprechend ihrer jeweiligen automationstechnischen Möglichkeiten überlassen. Gegebenenfalls sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen im personellen Verfahren anzupassen."
Deshalb ist dringend anzuraten, in diesen Fällen die Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen eigenständig auf Richtigkeit zu überprüfen.

© Thomas M.R. Disqué
07.09.2010
www.abgeltungsteuer.de

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Abgeltungsteuer.de ist ein Portal für alle Themen rund um die neue Abgeltungsteuer. Fachbeiträge von Experten und eine Gratishotline sorgen für ein umfassendes Angebot. Angesprochen ist die Quellensteuer, die ab Januar 2009 auf Kapitalertragsteuer erhoben wird. Es wird ausführlich auf die Entwicklung der Abgeltungsteuer, die eigentliche Definition und auf den Umgang der Steuer im europäischen Kontext eingegangen. Herausgeber ist der Mannheimer Steueranwalt Thomas Disque



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Datum: 10.09.2010 - 14:26 Uhr
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