Identitätsmissbrauch: Geldwäsche mit Hilfe von Rechtsanwälten?
Wie funktioniert das?
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gingen in den vergangenen Wochen Geldwäscheverdachtsanzeigen von Rechtsanwälten ein. Auf diese Weise gelangte ein neuer Tatmodus an das Licht der Öffentlichkeit. Darüber berichtete u.a. die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg in Ihrem Newsletter 15/2010. Demzufolge versuchen Straftäter Rechtsanwälte für Fälle des Identitätsmissbrauchs einzuspannen. Dies funktioniert wie folgt: Per Mail wenden sich potentielle Mandanten aus dem Ausland an deutsche Rechtsanwaltskanzleien mit der Bitte um Übernahme eines Beratungsauftrages in Deutschland. Um sich vorab als potentieller Mandant besonders attraktiv darzustellen, wird angefragt, wohin der Vergütungsvorschuss gezahlt werden dürfe? Sobald der Rechtsanwalt nun eine erste Rechnung schreibt, werden ihm schon kurz darauf ausländische Bankschecks zur Verfügung gestellt, die die Vorschussrechnung des Rechtsanwaltes – meist in Dollarwährung – deutlich übersteigt. Daraufhin melden sich die angeblichen Mandanten unverzüglich und stellen die überhöhte Bezahlung als ein angebliches Versehen dar. Man bittet den Rechtsanwalt nun darum, den versehentlich zu viel bezahlten Betrag möglichst schnell wieder auf ein ausländisches Konto zurück zu überweisen.
Bei den überreichten Schecks handelt es sich in der Regel um Fälschungen zu Lasten von ausländischen Bankkunden, die diesen Scheck nie autorisiert haben. Indem die Täter den gefälschten Scheck einem Rechtsanwalt in Deutschland übergeben, versuchen sie den Umstand auszunutzen, dass Schecks auf dem Konto des Rechtsanwaltes zwar zügig gutgeschrieben werden, aber bankseitig mit dem entscheidenden Vermerk „Eingang vorbehalten“ versehen sind. Hier unterscheidet sich die Rechtslage von den heute nicht mehr im Gebrauch befindlichen „EC-Schecks“, die damals noch ein garantiertes Zahlungsversprechen seitens der Bank enthielten. Im internationalen Scheckverkehr kann der Zeitraum, in dem der Geldeingang bei einer Scheckgutschrift auf dem Konto weiterhin vorbehalten bleibt, durchaus lang sein. Beispielsweise ist es möglich, dass der zunächst unter Vorbehalt gutgeschriebene Scheck noch nach Ablauf von 14 Tagen von der Bank wieder rückgebucht wird, weil sich erst jetzt herausstellt, dass der Scheck gefälscht war. Genau diesen Zeitraum nutzen die Täter, um den Rechtsanwalt in der Zwischenzeit zu einer raschen Weiterüberweisung der angeblich überbezahlten Gelder zu veranlassen. Haben die Täter Erfolg, wird das dem Konto gutgeschriebene Geld, welches in Wirklichkeit nur unter Vorbehalt gutgeschrieben wurde, weitertransferiert, bevor die Gutschrift rückgebucht wird. Das Konto des Rechtsanwaltes wird dann mit der Überweisung an die Täter und zusätzlich mit der Rückbuchung des Schecks belastet.
Die Täter nutzen die Gutgläubigkeit aus
Die Straftäter nutzen die Gutgläubigkeit von so manchem Rechtsanwalt gnadenlos aus. Tatsächlich ist es heute nicht ungewöhnlich, dass Rechtsanwälte international aufgestellt sind und ausländische Mandanten in Deutschland vertreten. In diesem Fall ist es Standard, dass Rechtsanwälte ggf. auch in ausländischer Währung bezahlt werden. Ungewöhnlich ist es allerdings, wenn eine Rechnung des Rechtsanwaltes beispielsweise um das zehnfache überbezahlt wird. Solange dies aber glaubwürdig als ein Versehen dargestellt wird, kommt auch ein Rechtsanwalt ggf. auf die Idee, den überschießenden Betrag einfach zurück zu überweisen.
Welche Gründe schieben die Täter vor?
Die Täter schieben in der Regel Gründe vor, die den Rechtsanwalt einem erhöhten moralischen Druck aussetzen. Dadurch soll er veranlasst werden, das Geld sofort weiter zu überweisen. Beispielsweise wird der Rechtsanwalt scheinbar damit beauftragt, angebliche Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Nachdem dann die Dollarschecks ausländischer Banken mit hohen Beträgen beim Anwalt eintreffen, soll dieses Geld nach Scheckeinlösung auf dem Anderkonto so schnell wie möglich weitertransferiert werden, weil angeblich die „Familie hungert“, nur eine zügige Überweisung die Firma vor der „Insolvenz“ bewahrt etc.
Worauf sollten Rechtsanwälte achten?
Obwohl in den bislang bekannt gewordenen Fällen Unstimmigkeiten und Merkwürdigkeiten auftraten, die einige Rechtsanwälte zu Verdachtsanzeigen veranlasst haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ähnlich Betrugsversuche künftig professioneller ablaufen. Gerade die Landeskriminalämter weisen nämlich darauf hin, dass diese Fälle nicht neu sind, sondern nur einen neuen Tatmodus der bereits bekannten Fälle darstellen. Diese Betrugsmasche ist grundsätzlich auch ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes denkbar, indem Beratungsleistungen von anderen Berufsgruppen abverlangt werden, die tendenziell diesen Fällen eher kein gesundes Maß an Skepsis entgegenbringen. Entscheidend aber ist das Wissen, dass über Scheckgeld in der Regel erst verfügt werden sollte, wenn die Bank nicht nur den Scheckbetrag gutgeschrieben, sondern auch die wirksame Einlösung bestätigt hat. Da die Banken dies nicht von sich aus tun, sollte hier unbedingt bei der eigenen Hausbank nachgefragt werden, wie lang die „Einlösefristen“ im internationalen Scheckverkehr sind. Liegt der Verdacht eines Betrugsversuches trotzdem nahe, sollte stets der Geldwäschebeauftragte der Bundesrechtsanwaltskammer eingeschaltet werden.
Ulrich Schulte am Hülse
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Datum: 03.10.2010 - 10:37 Uhr
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