Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften: Erneut stellt Gericht Rechtswidrigkeit von Gesetz der CDU/FDP-Koalition fest - Ansehen de
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Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften: Erneut stellt Gericht Rechtswidrigkeit von Gesetz der CDU/FDP-Koalition fest - Ansehen der Politik sinkt dadurch
"Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat unsere Auffassung bestätigt, dass die eingetragenen Lebenspartnerschaften von homosexuellen Beamtinnen und Beamten bei Besoldung und Versorgung mit der Ehe gleichgestellt werden müssen und zwar rückwirkend zum 1. Dezember 2003. Zu diesem Zeitpunkt hätte die entsprechende Gleichstellungs-Richtlinie der EG umgesetzt werden müssen. Tatsächlich wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Hessen aber erst im April 2010 gleichgestellt", erklärt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens. Das Verwaltungsgericht hatte am 23. September der Klage einer Beamtin stattgegeben, die für ihre Lebenspartnerin den Familienzuschlag der Stufe 1 eingeklagt hatte.
"Dieses Urteil war aufgrund der europäischen Rechtsetzung zu erwarten. Nur CDU und FDP im Landtag haben sich wieder einmal aus ideologischen Gründen gegen diese Einsicht gesperrt. So musste erneut die Rechtsprechung dafür sorgen, dass die Diskriminierung von homosexuellen Beamtinnen und Beamten abgebaut wird. Diese ideologische Verweigerungshaltung von Schwarz-Gelb ist einer der Gründe für das weiter sinkende Ansehen der Politik in weiten Bevölkerungskreisen", macht Andreas Jürgens deutlich.
"Dem Land und den betroffenen Beamtinnen und Beamten wären viele Streitigkeiten erspart geblieben, wäre unser Vorschlag angenommen worden. Wir sollten schleunigst das Gesetz ergänzen und die Rückwirkung der Gleichstellung regeln", so Andreas Jürgens. Er kündigte eine entsprechende Initiative im Landtag an.
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Datum: 11.10.2010 - 12:46 Uhr
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