Die 10 häufigsten Steuer-Fallen fu?r Normalverdiener
- Arbeitszimmer, erwachsene Kinder, Krankenkosten anrechenbar
Köln, 12.10.2010 - Die ungemu?tlichen Wochenenden im Herbst nutzen zahlreiche Arbeitnehmer und Rentner, um die Steuererklärung fu?r das vergangene Jahr 2009 beim Finanzamt nachzureichen. Das Internet-Portal steuerberaten.de präsentiert jetzt die zehn wichtigsten Fiskusklippen, die Steuerpflichtige umschiffen sollten. Von der heimischen Internet-Nutzung u?ber die Textilreinigung bis zu Krankheitskosten - praktisch jeder Steuerbu?rger kann Geld gewinnen oder dem Staat schenken. Und auch die Unterschrift spielt eine wichtige Rolle. Die Hitliste steht kostenlos und ohne Registrierung hier bereit: http://www.steuerberaten.de/tag/steuererklaerung/top-10/
Arbeitnehmer sollen den Staat fordern
"Einer der größten Fehler ist es, u?berhaupt keine Steuererklärung abzugeben", erklärt Ralf Mu?ller von Baczko, Geschäftsfu?hrer von steuerberaten.de. "Denn wer nichts fordert, bekommt garantiert nichts zuru?ck. Erfahrungsgemäß erhalten jedoch die allermeisten Arbeitnehmer Geld erstattet."
Kranken- und Arbeitskosten richtig absetzen
Eine der guten Nachrichten des Jahres: Das Arbeitszimmer lässt sich wieder voll
von der Steuer absetzen, wenn ein paar Feinheiten beachtet werden. Geld zuru?ck gibt es auch fu?r die doppelte Haushaltsfu?hrung vieler Wochenendpendler, fu?r Arbeitsreisen sowie das Reinigen der Arbeitskleidung. Kosten fu?r den heimischen
PC und das Internet werden anteilig ebenfalls erstattet, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Nutzung bescheinigt. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sie können in der Steuererklärung Krankenkosten geltend machen. Das betrifft nicht nur die Ausgaben fu?r die neue Brille, sondern auch Kosten, die durch einen Arbeitsunfall oder eine
Berufskrankheit entstehen.
Aufpassen bei Einnahmen aus dem Ausland
Die Anlage "VL" fu?r die Arbeitnehmersparzulage sollte unbedingt jeder Betroffene einreichen, denn diese bringt Bares zuru?ck bei wenig Aufwand. Zugleich sollten auch Sparzulagen fu?r die Rente und Einnahmen aus dem Ausland in der Steuererklärung angegeben und nachgewiesen werden. "Hier darf der Steuerzahler kein Risiko eingehen. Wenn das Finanzamt betru?gerische Absichten wittert, kann es Geld fu?r bis zu zehn zuru?ckliegende Jahre verlangen, nebst Zinsen und Strafe. Das kann doppelt bis dreifach teuer werden", kommentiert Steuerexperte Mu?ller von Baczko.
Unterhalt, Entfernungspauschale, Ermäßigungsantrag
Weitere Risiken mit den dazugehörigen Chancen beschreibt steuerberaten.de zudem zu Themen wie der häufig anwendbaren Entfernungspauschale, der Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen und zu individuellen Möglichkeiten fu?r Anträge zur Steuerermäßigung.
An die Unterschrift denken
Wird die Steuererklärung per Internet als vollelektronische Erklärung (Elster) verschickt, sollte das Übertragungsprotokoll aufbewahrt werden. Warum? Gab es aus Versehen einen Übertragungsfehler, flattert unverhofft ein Schätzungsbescheid mit einer Nachzahlungsforderung ins Haus. Den Ärger, das Nachweisproblem und die Kosten bleiben am Steuerzahler hängen.
Bevor die Dokumente ans Finanzamt gehen, sollten sie sorgfältig gepru?ft werden: "Fehlt die Unterschrift, schicken nette Beamte die Steuererklärung zuru?ck, böse laden Sie zu sich ins Amt ein. Diese Zeit können Sie sich wirklich sparen", sagt Mu?ller von Baczko.
Weitere Informationen
Die zehn Steuerfallen und wie sie sich am besten umgehen lassen, erklärt steuerberaten.de ausfu?hrlich unter: http://www.steuerberaten.de/tag/steuererklaerung/top-10/
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Datum: 12.10.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 273352
Anzahl Zeichen: 3782
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ralf Müller von Baczko
Stadt:
Köln
Telefon: 01805/805018
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
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