Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Für 2011 behält die alte Lohnsteuerkarte ihre Gültigkeit
In diesem Jahr werden erstmals keine Lohnsteuerkarten in deutsche Briefkästen flattern. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Es gilt nach wie vor die Steuerkarte für 2010“, so Siegfried Stadter, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Deren Angaben müssen Arbeitgeber auch im Jahr 2011 berücksichtigen.“ Der Grund: Die für 2011 geplante Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich aus technischen Gründen.
Wer zusätzliche oder neue Freibeträge eintragen lassen möchte, kann sich ebenfalls direkt an das zuständige Finanzamt wenden und einen formlosen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. „Jeder Arbeitnehmer, dem übers Jahr gesehen hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen, sollte diese Möglichkeit nutzen“, empfiehlt Stadter. So haben sie monatlich mehr Netto in der Tasche.
Ausnahme für Azubis 2011
Wer nächstes Jahr zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigt, kann sich beim Finanzamt im Heimatort eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen und dem Arbeitgeber vorlegen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für junge Menschen, die 2011 ihre erste Ausbildung beginnen. Bei ihnen genügt die Angabe der Steueridentifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit. Vorausgesetzt der Auszubildende ist ledig, darf der Arbeitgeber in diesen Fällen automatisch von der Steuerklasse I ausgehen.
Im Jahr 2012 soll die elektronische Lohnsteuerkarte dann endgültig eingeführt werden. Mit Hilfe der persönlichen Steueridentifikationsnummer kann das Personalbüro alle nötigen Daten, die bisher auch auf der Steuerkarte eingetragen waren, aus einer zentralen Datenbank auslesen.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
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Tel: (0921 / 23475)
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Datum: 13.10.2010 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.10.2010
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