618366  PresseMitteilungen online

Neues Urteil zum Urheberschutz von Tonfolgen in Werbe-Jingles – „McDonalds“-Jingle

18.10.2010 - 15:39 | 277199
vorherige Pressemitteilung nächste Pressemitteilung


Das Landgericht München urteilt, dass die Dreitonfolge des „McDonalds“ Jingles nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht.

Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.
Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.
(firmenpresse) - Für die Bewertung des Umfanges des Urheberrechtsschutzes von kurzen Tonfolgen wie „McDonalds – Ich liebe es“ hat das LG München I neue Maßstäbe gesetzt.

Das Gericht wies mit seiner Entscheidung am 18.8.2010 (Az.: 21 O 177/09) die Klage eines Komponisten ab. Dieser hatte im Streit um die Nutzung der Werbemelodie „Ich liebe es“ von McDonalds auf Auskunft über die Nutzung der Melodie und Feststellung eines Schadensersatzanspruches geklagt. McDonalds habe die weltbekannte Melodie, die auf ihn zurückgehe, ohne seine Freigabe zur Veröffentlichung verwendet.

Umfang des Schutzes von „Werken der Musik“ – wann greift der Schutz des Urheberrechts?

Unabhängig von der Frage ob der Komponist, der von einer Werbeagentur zur Mitarbeit an dem Werbe-Jingle beauftragt wurde und dafür 1500 € und zwei Flaschen Champagner erhielt, eine Freigabe gegeben hatte, ging das Gericht besonders darauf ein, inwiefern die kurze Tonfolge in „McDonalds - Ich liebe es“ überhaupt schutzfähig ist.

Damit präzisierte es die Bewertung der durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) überhaupt geschützten Musikwerke. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG sind „Werke der Musik“ geschützt. Doch wann solch ein schutzfähiges Werk vorliegt, ist nicht ganz klar. Erwartet wird ein gewisser Umfang. Dabei gilt: Je kürzer die Tonfolge, desto geringer ist der Schutz.

Dies zu bewerten gelang der Kammer nach eigenen Angaben „aufgrund ihrer musikalischen Allgemeinbildung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen“. Dabei führte sie aus, dass eine einfache Dreitonfolge des gerapten „McDonalds“, die nur aus einer Terz und einer Sekunde bestehe, zu simpel und damit zu kurz sei, um durch § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützt zu werden. Der Tonfolge fehle die nötige „Gestaltungshöhe“. Zudem sei das gerapte „Ich liebe es“ so nah am Sprechduktus, dass auch bei dieser Kurzpassage mangels Schöpfungshöhe kein geschütztes „Werk der Musik“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG vorliege.
Insgesamt folgte das Gericht damit der Ansicht des McDonalds-Vertreters, der argumentierte, dass die „Melodiefolge“ kein schutzfähiges Werk im Sinne des UrhG darstelle.



Folgen für die Praxis – Individuelle Gestaltung als Voraussetzung des Urheberrechtsschutzes

Sowohl für Komponisten, als auch für Werbende ergibt sich daraus, dass bei der Frage, ob der Schutz des UrhG greift, die Länge der Tonfolge maßgeblich ist und bei sehr kurzen Werken eher ein Schutz durch das UrhG zu verneinen ist. Damit wird der Spielraum für die Geltendmachung von Verwertungsrechten oder Schadensersatzansprüchen durch den Komponisten kleiner. Wohingegen die Möglichkeit der Verwertung durch Werbende wie McDonalds größer wird.

Doch nur auf den ersten Blick.
Zu beachten ist, dass für die Bewertung, ob die Tonfolge als geschütztes Werk angesehen werden kann, allein die Länge des Musikstückes doch nicht das ausschlaggebende Kriterium ist. Maßgeblich ist, ob die Tonfolge individuell ist oder nicht. Im vorliegenden Fall wurde wohl durch den Sprechduktus die Individualität der Tonfolge von vorneherein nicht angenommen.
Bei Werken ohne Text folgt daraus, dass gleichwohl bei kurzen Tonfolgen die nötige Schöpfungshöhe und damit der Schutz des UrhG erreicht wird, wenn die Tonfolge nur individuell und neu ist. Das folgt beispielsweise aus einer besonderen Melodie, einem neuen Thema oder Motiv eines Werbe-Jingles.
Somit bleibt es grundsätzlich beim urheberrechtlichen Schutz von Werbe-Jingles – es sei denn, sie lassen sich schon „aufgrund der musikalischen Allgemeinbildung“ als zu kurz und zu nah am Sprechduktus einstufen.

Für die juristische Ausgestaltung von Urheberrechtsverträgen wird es daher auf eine sorgsame Überprüfung der Individualität und Gestaltungshöhe des Werbe-Jingles ankommen.


Keywords (optional):
urheberrecht, werbe, jingle, werbung, schutzfaehigkeit, musik,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit jahrelanger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.

In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 7 Anwälten sowie 8 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.

Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat – Small. Different. Better.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.webvocat.de

Leseranfragen:
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66119 Saarbrücken

Tel.: 0681-9582820
Fax: 0681-95828210
E-Mail: wagner(at)webvocat.de


bereitgestellt von: webvocat
Pressemitteilung drucken  Pressemitteilung als PDF  Pressemitteilung an einen Freund senden  Feedback an den Herausgeber senden

Kontakt-Informationen:
Firma: WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.
Stadt: Saarbrücken
Telefon: 06819582820

Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.08.2010


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


Diese Pressemitteilung wurde bisher 185 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemitteilung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati



Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.









Nach Kategorien:

[ weitere PresseInfos ][ Archiv ][ RSS-Feed ]
Mittelstandcafe
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Tausende Kontaktanzeigen und Seitensprung Kontakte aus ganz Deutschland für diskrete Treffen
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Kfz Ersatzteile von 100Pro-Ersatzteile.de, Autoteile in Erstausrüsterqualität.

Kategorien: [ PR Dienstleister ] [ PresseMitteilungen ] [ PressReleases ] [ Fachartikel ] [ Presseverteiler ] [ PresseKalender ] [ PresseTipps ]

Archiv: [2004] [2005] [2006] [2007] [2008] [2009] [2010] [2011]

firmenpresse ist ein Angebot von LayerMedia. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung in firmenpresse interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
Copyright © 1996 - 2012 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung der LayerMedia sind untersagt.
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de
Startseite
kostenlos registrieren
Pressemitteilung veröffentlichen
Fachartikel veröffentlichen
Submit Press Releases
Pressetermin eintragen
Pressefach anlegen
PR-Dienstleister eintragen
PresseMitteilungen
Pressearchiv
Press Releases (english)
Fachartikel
WhitePaper
OnlineNews Archiv
Pressefächer
Firmenverzeichnis
PR-Dienstleister
firmenpresse MOBILE
MyPressCenter
 RSS Feed
PR Fachbeiträge
Pressemitteilung schreiben
Pressekonferenz organisieren
Literatur-Tipps
PresseArbeit
Tipps und Tricks rund um die erfolgreiche Pressearbeit Tipps & Tricks rund um die erfolgreiche
Pressearbeit mit Checklisten, PresseKonferenzen richtig organisieren, etc.
weiter
18.06.12 - 18.06.12
12. Single-Source-Forum

Kongresse
Messen
Presse-Treffen
Pressekonferenzen
Sonstige
Veranstaltung



Firmen die firmenpresse.de für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
[ 0 |  1 |  2 |  3 |  4 |  5 |  6 |  7 |  8 |  9 |  A |  B |  C |  D |  E |  F |  G |  H |  I ]
[ J |  K |  L |  M |  N |  O |  P |  Q |  R |  S |  T |  U |  V |  W |  X |  Y |  Z ]