Die D.A.S. informiert - Gesetze in Kürze: Das Energiekonzept der Bundesregierung
Kernkraftwerke und Wärmedämmung - was die Zukunft bringt
Hintergrundinformation:
Das neue Energiekonzept der Bundesregierung war bereits im Vorfeld von heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen begleitet. Seine Entwicklung war keine einfache Aufgabe. Will man die Kohlendioxyd-Emissionen reduzieren, muss man drastische Änderungen unseres Lebensstiles herbeiführen - von der Art der Energieerzeugung bis hin zum individuellen Wohnumfeld und den Fahrzeugen, mit denen wir täglich zur Arbeit fahren. Herausgekommen ist ein Kompromiss. Die Aussagen: Das Energiekonzept enthält eine Vielzahl von Vorgaben, die hier nur auszugsweise dargestellt werden können. In der Öffentlichkeit wurde besonders die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke diskutiert. Die Laufzeit der 17 deutschen Kernkraftwerke soll nun verlängert werden; bei Kernkraftwerken mit Betriebsbeginn bis einschließlich 1980 um acht Jahre, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben als Endlager wird ab sofort wieder aufgenommen. Die Regierung verfolgt das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel soll auch durch eine weitere Erprobung des CCS-Verfahrens (Abscheidung von Kohlendioxyd und unterirdische Einlagerung) verfolgt werden. Bis 2020 werden zwei unterirdische Speicher errichtet. Kommunale Energieversorger sollen durch die Einführung von Fördermöglichkeiten für moderne Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen unterstützt werden. Ausgebaut werden sollen die Stromnetze - was auch Energieformen wie der Windenergie zugutekommen dürfte, deren Expansion bisher teilweise an veralteten Leitungsnetzen scheitert. Die Idee eines Offshore-Windenergienetzes in Zusammenarbeit mit anderen Ostsee-Anrainerstaaten soll weiter verfolgt werden. Die Erzeugung erneuerbarer Energien wird weiter vorangetrieben; das System der Einspeisevergütungen soll möglicherweise 2012 so geändert werden, dass statt der regulären Einspeisevergütung ein Markterlös und zusätzlich eine Marktprämie gezahlt werden.
Auswirkungen für Hauseigentümer:
Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung sind die Aussagen des Energiekonzeptes zum Thema "Modernisierung" für Hauseigentümer sehr wichtig. Hier wurde im Vorfeld schon befürchtet, dass private Hauseigentümer innerhalb bestimmter Fristen zur energetischen Modernisierung ihres Eigenheims gezwungen werden könnten. Von einem Modernisierungszwang nimmt das Energiekonzept jedoch ausdrücklich Abstand. Zwar wird das Ziel verkündet, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Die Gebäude sollen dann nur noch einen sehr geringen Energiebedarf haben, der überwiegend durch regenerative Energien gedeckt wird. Bis 2020 soll der Wärmebedarf deutscher Häuser um 20 Prozent sinken, bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um 80 Prozent verringert werden. Das Energiekonzept gibt Vorgaben für einen "Sanierungsfahrplan", bei dem jedoch immer die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Vordergrund stehen soll. Klartext: Keine Sanierung, wenn die Kosten nicht innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne durch Heizkostenersparnis wieder herein kommen. Die Eigentümer der Gebäude sollen auch Wahlmöglichkeiten haben - etwa zwischen der Verwendung regenerativer Energieträger oder einer besseren Wärmedämmung. Vorsichtig angedacht ist eine Änderung des Mietrechts, um Sanierungen zu fördern. Hier wird (wie von Bundeskanzlerin Merkel kürzlich geäußert) eine Erhöhung der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter erwogen sowie eine Abschaffung der Möglichkeit, während der Renovierungsarbeiten die Miete zu mindern. Das System der Mieterhöhungen über Vergleichsmieten soll ebenfalls auf den Prüfstand. Erweitert werden sollen die Möglichkeiten des Energie-Contracting, also des Systems, bei dem der Vermieter die Verantwortung für die Heizwärmeversorgung an einen externen Versorger abgibt, der dann auch für die Instandhaltung oder den Austausch der Heizanlage zuständig ist. Der Externe kann dann seine Kosten ohne die Einschränkungen des Mietrechts auf seine Kunden (die Mieter) umlegen - einschließlich Modernisierungskosten der Heizanlage, Verwaltungskosten und eigenem Unternehmensgewinn. Das Energiekonzept stellt ferner den Ausbau von Förderprogrammen für die energetische Sanierung von Wohnhäusern sowie für die energetische Städtebausanierung in Aussicht.
Verschiedene Teile des Energiekonzepts sind bisher nur als Absichten zur Überprüfung einer bestimmten Möglichkeit formuliert. Andere Vorgaben werden sicherlich noch juristisch bzw. verfassungsrechtlich angegriffen werden. Konkrete gesetzliche Umsetzungen stehen insgesamt noch aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Konzept tatsächlich umgesetzt wird, so das Resümee der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
0899984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 19.10.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 277736
Anzahl Zeichen: 5395
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1382
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 381 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert - Gesetze in Kürze: Das Energiekonzept der Bundesregierung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kfz-Händler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von Autohändlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Nach D.A.S.-Angaben beanstandete der BGH, dass zwei Vertra
"Neue Gefahrsymbole auf Reinigungsmitteln" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S. ...
Marina B. aus Köln: Ich habe gelesen, dass sich die Warnhinweise auf Reinigungsmitteln ändern sollen. Auf was muss ich beim Einkaufen und bei der Arbeit mit den Putzmitteln jetzt achten? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Ab 1. Juni 2015 gilt das "Global Harm
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...
Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berlin
Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Europäische Statistik: eine Informationsquelle für Jeden ...
ssemitteilung Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Statistisches Bundesamt WIESBADEN - Am 20. Oktober 2010 wird zum ersten Mal der Weltstatistiktag (http://unstats.un.org/unsd/wsd/Default.aspx) begangen. Dieses Ereignis unterstreicht, wie wichtig offizielle Statistiken in unsere
Kein Internetpranger, sondern Wahrheit und Klarheit für den Kunden ...
Transparenz-Offensive begrüßt Bundesministerin Ilse Aigner hat angekündigt, mithilfe eines Internet-Portals mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln voranzutreiben. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau
Im Ausland erworbene Abschlüsse schnell und nicht selektiv anerkennen ...
"Die Bundesregierung hat jahrelang keinen Finger gerührt, während Millionen von Migranten auf die Anerkennung ihrer Abschlüsse warteten, und will jetzt nur etwas für diejenigen tun, die aktuell auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind: Dieses Selektionsprinzip ist indiskutabel", kommentier
Bundesregierung drückt sich vor neuer Prüfung von Stuttgart 21 ...
"Zukunftsfähige Politik kann nur unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden. Das setzt jedoch eine umfangreiche Information voraus. Im Fall von Stuttgart 21 drückt sich die Bundesregierung davor, Informationen freizugeben oder rechtzeitig eine sachliche Prüfung durchfü




