Rechtsschutzversicherung: Tipps zum Umgang

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ID: 291652

Eine Rechtsschutzversicherung soll den Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen finanzielle unabhängig stellen. Doch auch die Rechtsschutzversicherung leistet nicht blindlings für jeden Rechtsstreit.



Rechtsschutzversicherung: Tipps zum UmgangRechtsschutzversicherung: Tipps zum Umgang

(firmenpresse) - Nicht selten ist der Wunsch der Bundesbürger, eine Versicherung einfach nach Bedarf abzuschließen. Denn wofür soll man jahrelang Beiträge zahlen, wenn eh nichts passiert? Doch so funktioniert das Prinzip nun einmal nicht. Wer nicht versichert ist, erhält auch keine Leistung im Schadensfall. Allerdings ist der Umkehrschluss auch nicht immer richtig. Bei der Rechtsschutzversicherung gilt es einige wichtige Aspekte zu beachten, was den Versicherungsschutz angeht. Denn es besteht nicht automatisch sofort Versicherungsschutz, wenn man die Police in den Händen hält.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Für die Rechtsschutzversicherung ist zunächst eine dreimonatige Wartezeit ausschlaggebend. Diese soll vermeiden, dass sich Personen in Erwartung eines Rechtsstreites gerade nicht rechtzeitig mit dem notwendigen Versicherungsschutz eindecken. Wenn diese Wartezeit nicht gegeben wäre, stiegen die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich ins Unermessliche. Schließlich möchte dann jeder Versicherte sofort sein Recht mit Anwalt und Gericht wahrnehmen.

Natürlich lässt sich ein Rechtsstreit auch aussitzen. Dann wird eben das Autohaus oder der Vermieter oder der Nachbar erst in drei Monaten verklagt. So ist die gängige Meinung vieler Bürger in Deutschland. Doch so einfach geht es auch nicht. Auch wenn die Wartezeit von drei Monaten abgelaufen ist, muss die Rechtsschutzversicherung noch lange nicht jeden Fall übernehmen. Eine wichtige Rolle spielt das Ereignis, das den Rechtsstreit auslöst. Denn hat der Vermieter bereits vor Versicherungsbeginn die Mieterhöhung angekündigt oder wurde das von Schäden behaftete Auto vorher gekauft, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit nicht übernehmen. Das kausale Ereignis liegt nämlich noch vor dem Versicherungsbeginn. Somit bleibt die Rechtsschutzversicherung leistungsfrei.



Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz nur für die Streitigkeiten, die auch realistisch nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sind. Es handelt sich dann um einen Versicherungsfall, der auch bedingungsgemäß von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

Bei der Auswahl der Rechtsschutzversicherung kann man schon mit der Wahl der Gesellschaft sich Vorteile verschaffen. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag etwas reduzieren. Diese lohnt sich ohnehin für jeden, der nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zieht. Auch ist die Anwaltshotline ein sinnvolles Instrument. Für die Versicherungsnehmer werden von der Gesellschaft kostenfrei Rechtstipps gegeben. Der Mediator ist ein wichtiges Instrument, um Kosten zu sparen. Dieser setzt sich mit den Streitparteien an den grünen Tisch und versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bildquelle: Peter Kirchhoff, www.pixelio.de
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Datum: 09.11.2010 - 15:55 Uhr
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