Modernes Wohnen im historischen Ambiente
Köln, 08.11.2010. Stuckdecken, Lüster, historische Türen und eingebaute Schränke mit reichen Holzschnitzereien künden noch heute von der „guten alten Zeit“
Dr. Karsten Schütz: "Durch die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie kann der Investor erhebliche Steuervorteile generieren - ganz gleich, ob er selber einzieht oder fremdvermietet. Im zweiten Fall kann er neben der Denkmalabschreibung noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. So sind Steuererstattungen von bis zu 40% des Kaufpreises keine Seltenheit."
Naturgemäß ist das Angebot an Denkmalschutzimmobilien stark begrenzt. Lassen Sie sich daher noch heute professionell beraten. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.denkmalimmobilie24.de.
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Über die Dr. Schütz Immobilien GmbH
Auf der Grundlage jahrelanger Erfahrung im Bereich der Denkmalimmobilien, der engen Kooperation mit einer renommierten Steuerberatungskanzlei sowie insbesondere durch den Kontakt mit Hochschulen bietet die Dr. Schütz Immobilien GmbH eine fundierte und objektive Beratung.
Dr. Karsten Schütz hat an den Universitäten Bielefeld, VSE Prag, HEC Paris und Köln Betriebswirtschaftslehre studiert und anschließend im Bereich Marktforschung promoviert. Herr Schütz ist Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln und unterrichtet die Fächer „Finanzierung und Investition“ sowie „Unternehmensbewertung“.
Diplom-Kaufmann Wolfgang Schütz machte seinen Abschluss an der Technischen Universität Berlin. Herr Schütz blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienbereich zurück und ist mit allen Varianten des Immobilienmarktes vertraut.
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Datum: 10.11.2010 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Karsten Schütz
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-1687174
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.11.2010
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Sobald das Amt für Denkmalschutz eine Immobilie als Baudenkmal deklariert, kann die Denkmalabschreibung in Anspruch genommen werden. Konkret bedeutet dies, dass Investoren alle zuvor von der Denkmalbehörde genehmigten Sanierungskosten zu 100 Prozent steuerlich geltend machen können, vorausgesetzt
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