Gerechtigkeitslücke bei Unternehmenssteuerreform muss geschlossen werden
(firmenpresse) - Bonn/Berlin – Mittelständische Unternehmen brauchen eine deutliche Entlastung. Daher fordern sie Nachbesserungen bei der Reform der Unternehmenssteuern. „Nicht nur große Kapitalgesellschaften, auch kleine und mittlere Unternehmen müssen zu den Gewinnern dieser Reform gehören. Nur so kann der Mittelstand auch weiterhin Motor des wirtschaftlichen Aufschwungs bleiben“, schreibt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVWM) http://www.bvmwonline.de, in der aktuellen Ausgabe des Fachdienstes Erfolg. Das Hauptanliegen mittelständischer Unternehmen sei seit langem eine radikale Vereinfachung des Steuersystem, eine rechtsformneutrale Besteuerung aller Unternehmen sowie die Abschaffung der antiquierten Gewerbesteuer und deren Ersatz durch einen kommunalen Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer.
Ohoven kritisiert, dass die von der Großen Koalition verabschiedete Entwurf der Unternehmenssteuerreform das Steuersystem noch unübersichtlicher und komplizierter mach: „Die mittelstandstypischen Gesellschaftsformen sind weiterhin benachteiligt und für die Gewerbesteuer soll sogar noch die Bemessungsgrundlage erweitert werden.“ Der BVMW-Präsident bemängelt, dass die vorwiegend in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführten Unternehmen von der geplanten Steuerentlastung weniger profitieren, aber im großen Umfang zur Gegenfinanzierung herangezogen würden: „Es ist nicht hinnehmbar, dass mittelstandstypische Personengesellschaften für die Steuerbegünstigung der Kapitalgesellschaften mit aufkommen müssen, aber nicht den gleichen Nutzen davon haben. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.“
Meldungsart: bitte Versandart: kein Freigabedatum: 04.05.2007
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