Nach einem Konzept des Finanzministeriums soll die Tabaksteuer in Deutschland insgesamt auf bis zu 40 Cent angehoben werden.
ID: 297918
Bis 2015 könnte sie pro Jahr für eine Packung mit 19 Zigaretten voraussichtlich um 4 bis 8 Cent steigen.
Auf Gran Canaria bekommt man alle gängigen Marken, die es auch in Deutschland gibt. Dort bleiben die Preise vorerst konstant.
Eine Stange Zigaretten bekommt man hier schon ab 9,- €, in entlegenen Gebieten sogar noch günstiger. Zahlt man in Deutschland für eine Schachtel Marlboro 4,- €, bekommt man diese auf Gran Canaria schon ab 1,90 €.
Einzig die Sorten der West-Familie, Davidoff (bleibt auf 4,30 €) und Lambert und Butler (bleibt bei 4 €) werden nicht teurer. Die Marke West kostet sogar nur 3,50 € statt bisher 3,80 €. "Wir tun dies, um den preissensiblen Konsumenten im heimischen Markt zu halten", so die Begründung.
Nicht nur der Preis macht den Unterschied, sondern auch der Inhalt. In Deutschland beinhaltet eine Schachtel gerade mal 17 Einheiten. Auf Gran Canaria sind immernoch 20 darin enthalten. Bei einer Stange Marlboro erhält man in Deutschland in einer Stange somit umgerechnet anderthalb Schachteln weniger.
Eine Stange Marlboro mit der gleichen Inhaltsmenge wie auf den K a n a r e n, würde in Deutschland 47,- € kosten. Man spart hier also 28,- € pro Stange. Da Deutschland die Tabakpreise wieder erhöht, spart man somit zukünftig noch mehr.
Pro Person sind 200 Zigaretten erlaubt, sprich eine Stange, die nach Deutschland eingeführt werden darf. So schreibt es das Gesetz vor. Man kann also täglich eine Stange Zigaretten bestellen. Insgesamt wurden in Deutschland letztes Jahr 81,3 Milliarden Zigaretten verkauft, im Vorjahr waren es 78,5 Mrd. Sie können aber www. zigaretten-online-kaufen.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
smoking
rauchen
zigarette
tabak
preiswerte-zigaretten
billige-zigaretten-online-bestellen
preisguenstig
tabakwaren
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Meyer-landrut Nikolaus
Münchener Str. 17
10779 Berlin
Datum: 17.11.2010 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 297918
Anzahl Zeichen: 2198
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nikolaus
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 21966826
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.11.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 433 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nach einem Konzept des Finanzministeriums soll die Tabaksteuer in Deutschland insgesamt auf bis zu 40 Cent angehoben werden."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MLN (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von MLN
Schrottimmobilien: Anleger müssen Schuldenerlass der Bank versteuern ...
Besitzer von sogenannten „Schrott-Immobilien“, die auf den Schuldenerlass-Angebot ihrer Bank eingegangen sind, müssen sich darauf einstellen, dass der Erlassbetrag im Jahr des Verkaufs der Immobilie im Rahmen des § 23 EStG steuerpflichtig ist, wenn die Haltedauer der Immobilie nicht mehr als 1
Mit einer Privatrechtsschutzversicherung lebt es sich gut ...
Jeder hat mindestens ein Mal im Leben ein rechtliches Problem, dass unbedingt von einem Fachanwalt geklärt werden muss. Bei einem Besuch beim Anwalt sind die Kosten nicht so hoch, dass man sie nicht bezahlen könnte. Allerdings wenn man einen längeren Rechtsstreit hat und das vielleicht sogar vor
Medico-Fonds Nr. 30 aktuell: Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept der Gebau Fonds GmbH ...
In gewohnter Manier wird den Medico-Gesellschaftern das zur Abstimmung vorgelegte Entschuldungs- und Sanierungskonzept als alleiniges und letztes Rettungsmittel propagiert. Für den Fall, dass sich die Anleger dem Lösungsvorschlag der Gebau Fonds GmbH verweigern sollten, wird ihnen auch in diesem F
Überlange Gerichtsverfahren – ein strukturelles Problem ...
Mit seinem Urteil vom 02.09.2010 (Aktenzeichen: 46344/06 – Rumpfl/Deutschland) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerügt, dass es in Deutschland keinen Rechtsbehelf gegen überlange zivil- und verwaltungsgerichtliche Verfahren gibt. Ein Vorwurf, der aus anwaltlicher Sicht




