Keine gesonderte Lizenzgebühr für Veröffentlichung von Bildern in E-Papers

Keine gesonderte Lizenzgebühr für Veröffentlichung von Bildern in E-Papers

ID: 298775

Wie jedes Wirtschaftsunternehmen, so müssen sich auch Zeitungen den aktuellen Entwicklungen anpassen. Aus diesem Grund vertreiben viele Zeitungen nicht nur die üblichen Printausgaben, sondern auch zusätzlich sogenannte E-Paper. Diese entsprechen der Printausgabe und können über das Internet heruntergeladen werden.



(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelte am 13.07.2010 (Az.: I-20 U 235/08) einen Fall, in dem ein Fotograf von einer Zeitung eine Lizenzgebühr für die Veröffentlichung von Bildern in der Printausgabe ihrer Zeitung erhalten hatte.
Einige Zeit später fand der Fotograf seine Bilder jedoch zusätzlich auch in den entsprechenden E-Papers und klagte auf Schadensersatz.

Die Richter sprachen ihm jedoch keine weitere Lizenzgebühr zu. Die sogenannten E-Paper entsprechen der Printausgabe eins-zu-eins – im Gegensatz zur Online-Version.
Darüber hinaus konnte die Beklagte nachweisen, dass die Zahlung einer gesonderten Lizenzgebühr für die Online-Ausgabe einer Printversion nicht üblich sei und auch in der Vergangenheit nicht bezahlt wurde.

Daraus ergab sich die Angemessenheit der Lizenzgebühr, die sich danach bestimmt, auf welche Höhe sich ein vernünftiger Lizenzgeber und
-nehmer bei vertraglicher Einräumung der Nutzungsrechte geeinigt hätten.


Fazit:
Trotz des eindeutigen Wortlauts „Printversion“ im Lizenzvertrag war es der Zeitung gestattet, die Bilder auch für ein anderes Medium, nämlich das der Printversion entsprechende E-Paper zu nutzen.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, bereits im Vorfeld vertragliche Vereinbarungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um Missverständnisse, die in kostspieligen Prozessen enden können, zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

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LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
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Datum: 18.11.2010 - 09:44 Uhr
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