VIP 2 – Nachschüsse drohen – Angebot von Seiten des Fonds?
Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Film- und Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG (VIP 2) befürchten zahlreiche Anleger, Nachschüsse leisten zu müssen. Diese Sorge könnte den Anlegern möglicherweise durch ein Angebot der Fondsgeschäftsführung genommen werden.
Unter Umständen zeichnet sich hinsichtlich des Risikos der Nachschusspflicht aber eine Lösung zugunsten der Anleger ab. Derzeit befindet sich die Fondsgeschäftsführungs-GmbH in Gesprächen, u. a. auch mit der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, um Möglichkeiten zu erörtern, wie die Nachschusspflicht von den Anlegern abgewendet werden kann. Da diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, liegt ein offizielles Angebot noch nicht vor.
Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der zahlreiche VIP Medienfondsanleger betreut, würde ein derartiges Angebot, welches noch im Detail genau geprüft werden müsste, grundsätzlich begrüßen. Da sich die involvierten Banken nach dem derzeitigen Stand an einem Vergleichsangebot nicht beteiligen wollen, ist allerdings darauf zu achten, dass Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank in einer derartigen Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Der Anleger hat dann grundsätzlich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen noch die Möglichkeit, nicht nur die Befreiung von einer etwaigen Nachschusspflicht zu erreichen, sondern darüber hinaus auch die Rückzahlung des investierten Eigenanteils zuzüglich Agio durch die beratende Bank.
Gegenüber der Bank oder Beratungsgesellschaft, die dem Anleger den Fonds empfohlen hat, kann auch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anleger, die einen VIP 2 – Anteil erworben haben, nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anleger eingehend über die Risiken einer derartigen Beteiligung, beispielsweise das Verlustrisiko, das bis zu einem Totalverlust reichen kann, das Risiko einer eventuellen Nachschusspflicht oder über die nur eingeschränkte bzw. fehlende Handelbarkeit der Kapitalanlage aufzuklären.
Darüber hinaus besteht, wenn ein Mitarbeiter einer Bank die Beratung durchgeführt hat, grundsätzlich auch die Pflicht, über Rückvergütungen aufzuklären.
Anleger, die sich an der Film & Entertainment VIP 2 GmbH & Co. KG beteiligt haben, sollten daher eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufsuchen.
Dies auch deshalb, weil unter Umständen zum 31.12.2010 eine Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen kann.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de
Datum: 29.11.2010 - 12:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 305352
Anzahl Zeichen: 3286
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Kainz
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999-50
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.11.2010
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